Über Dreiviertel der in der Schweiz vorkommenden Amphibienarten stehen auf der Roten Liste. Die Gründe sind mannigfaltig: Der ursprüngliche Lebensraum von Fröschen, Molchen, Kröten und Salamandern - grossflächige Feuchtgebiete entlang von Flüssen und Seen, Moore, feuchtere gut strukturierte Laub- und Mischwälder - wurde in den letzten rund 150 Jahren zu einem grossen Teil zerstört. Eine weitere Ursache für den hohen Bedrohungsgrad aller einheimischen Amphibienarten stellt der Schadstoffeintrag in die Umwelt, insbesondere durch die Landwirtschaft, dar. Heute kommen Amphibien oft nur noch in kleinen Rückzugsgebieten vor.
Vielfältige Lebensraumansprüche
Viele Amphibienarten, bei den einheimischen Arten, mit Ausnahme des Alpensalamanders, sogar alle, verbringen zunächst ein Larvenstadium im Wasser und gehen nach einer Metamorphose zum Leben an Land über. Aufgrund dieser Eigenschaft haben sie den wissenschaftlichen Namen Amphibia erhalten (vom altgriechischen Adjektiv amphíbios „doppellebig“). Die erwachsenen Tiere bewohnen im Jahresverlauf oft sowohl aquatische als auch terrestrische Habitate, wobei z.B. Feuersalamander als erwachsene Tiere weitgehend von Oberflächengewässern leben. Lediglich für das Absetzen der Larven suchen die weiblichen Tiere ein geeignetes Laichgewässer (fischfreie Quellbereiche, Stillgewässer) auf. Der Alpensalamander hat sich sogar völlig vom offenen Wasser gelöst. Amphibien kommen bis etwa 1000 m ü. M. vor, wenige Fundorte z.B. von Erdkröten liegen sogar über 2000 m ü. M., vom Alpensalamander über 2400 m ü. M.
Als Laichgewässer ist ein breites Spektrum stehender oder langsam fliessender Gewässer nutzbar. Bevorzugt werden jedoch flachere, von der Sonne beschienene Stillgewässer wie kleine Teiche und Weiher (auch Gartenteiche), die nicht oder höchstens selten austrocknen dürfen, aber auch Quellbiotope. Alpensalamander brauchen als einziger Lurch kein Laichgewässer: Beim Alpensalamander findet die ganze Entwicklung bis nach der Metamorphose im Mutterleib statt; die Tragzeit beträgt 2-4 Jahre.
Die Sommerquartiere der Amphibien liegen je nach Art bis zu 3 km von ihrem Laichplatz entfernt. Als Landhabitate wird ein breites Spektrum von Lebensräumen besiedelt (Wälder, Gruben, Waldränder, Hecken, Wiesen aller Art, Ufervegetation, Ruderalstellen).
Die Überwinterung erfolgt manchmal am Grund von Gewässern (dann oft kollektiv), überwiegend aber terrestrisch in Erdlöchern und ähnlichen frostfreien Unterschlüpfen. Zuvor im Herbst sind die Tiere meist dem Laichgewässer schon ein Stück entgegengewandert oder nutzen dieses sogar zur Überwinterung. Sommerlebensraum und Überwinterungsquartier sind also nicht unbedingt identisch.
Wie sind Amphibienlaichgebiete geschützt?
Für den besseren Schutz der Amphibien hat der Bundesrat eine eigene Verordnung erlassen und das Bundesinventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung erstellt. Im Rahmen von Teilrevisionen wurden zudem weitere Amphibienlaichgebiete in andere Bundesinventare aufgenommen.
Durch die Aufnahme der Objekte in die Bundesinventare sollen die Fortpflanzungsgewässer inkl. sogenannter Wanderobjekte (z.B. Kiesgruben, in denen die Lage der Fortpflanzungsgewässer ändern kann) geschützt und ungeschmälert erhalten werden.
Es ist die Aufgabe der Kantone, dafür zu sorgen, dass Pläne und Vorschriften für die zulässige Nutzung des Gebietes der Verordnung entsprechen. Bestehende Nutzungen dürfen den Schutzzielen nicht zuwider laufen. Seltene und gefährdete Pflanzen- und Tierarten sind gezielt zu fördern. Das Amt für Natur und Umwelt hat für den Vollzug des Amphibien- und Reptilienschutzes in Graubünden eine Leistungsvereinbarung mit der Koordinationsstelle für Amphibien- und Reptilienschutz (KARCH) in der Schweiz abgeschlossen. Die KARCH unterhält auch in Graubünden eine Regionalvertretung.
Für das Überleben der einheimischen Amphibien reichen diese Massnahmen dennoch nicht aus. Es ist unabdingbar, dass die Grundinfrastruktur bestehend aus den Amphibienlaichgebieten von nationaler Bedeutung durch den Bau von zusätzlichen Weihern aber auch im Rahmen von Gewässerrevitalisierungen ergänzt, dass im Rahmen von Vernetzungskonzepten und forstlichen Planungen den Wanderkorridoren und Sommerquartieransprüchen Rechnung getragen wird und dass Wanderhindernisse durch die Schaffung von entsprechende Durchlässen und Leitzäunen wo immer möglich beseitigt werden.
Vor allem bei nicht-inventarisierten Feuchtstandorten und Kleingewässern ist eine ungeschmälerte Erhaltung nicht immer möglich. Lässt sich eine Beeinträchtigung von Amphibienhabitaten durch technische Eingriffe unter Abwägung aller Interessen nicht vermeiden, wird der/die Verursachende von der zuständigen Behörde im massgeblichen Verfahren verpflichtet, für angemessenen Ersatz zu sorgen.