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Blumenwiese
Hier finden Sie Informationen zu Vernetzungsprojekten, ökologischer Ausgleich, Bewirtschaftungsverträge und Biodiversitätsförderflächen im Sömmerungsgebiet. Diese Themen gehen alle aus der Direktzahlungsverordnung (DZV) hervor, für dessen Umsetzung teilweise das Amt für Natur und Umwelt zuständig ist. Ein Kernanliegen dieser Umsetzung ist die Erhaltung und Aufwertung der nach Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) besonders zu schützenden Lebensräume wie Trockenwiesen und –weiden, Hoch- und Flachmoore und Blumenwiesen.