Vernetzungsprojekte werden mittels Bewirtschaftungsverträgen umgesetzt. Der Vertrag wird durch beauftragte Ökobüros zwischen dem Amt für Natur und Umwelt und dem Landwirt oder der Landwirtin abgeschlossen. Im Vertrag ist die Art und Weise der Bewirtschaftung von Wiesen und Weiden und andere Elemente bestimmt und die Beitragshöhe aufgeführt. Mit der überarbeiteten Direktzahlungsverordnung (DZV) im Rahmen der AP 14 – 17, die auf 1.1.2014 in Kraft gesetzt wurde, mussten auch die Bewirtschaftungsverträge an die neuen Bedingungen und vor allem an die neuen Beitragshöhen angepasst werden.
Inhalte eines Bewirtschaftungsvertrages
Vor 2014 bestanden die gesamtbetrieblichen Bewirtschaftungsverträge neben dem Vertragstext und den Bewirtschaftungsregeln aus Vertragsobjekten, Strukturen und betrieblichen Zielen. Strukturen sind beispielsweise Einzelbäume, Sträucher, Steinhaufen, einzelne Steine, Gräben und Trockenmauern. Diese Elemente wurden in einer Liste als eine Art Inventar aufgeführt. Als betriebliche Ziele galten Extra-Arbeitsleistungen. Dazu zählten etwa Hecken- und Waldrandpflege, Entbuschungen, Renovation von Trockenmauern und Neupflanzung von Hochstammobstbäumen. Die Strukturen und die betrieblichen Ziele wurden ab 1.1.2014 neu in die Vereinbarung Landschaftsqualitätsbeiträge (LQ) übernommen, da diese mit LQ-Beiträgen finanziert werden. Diese Vereinbarung wurde zwischen dem Amt für Landwirtschaft und Geoinformation (ALG) und dem Landwirt oder der Landwirtin abgeschlossen.
Der Bewirtschaftungsvertrag setzt sich aus folgenden Teilen zusammen:
- Vertragstext
- Liste der Vertragsobjekte inklusive Pläne
- Merkblatt Bewirtschaftungsregeln
Vertragsobjekte
Mit dem Vertrag wird geregelt, wie die verschiedenen Lebensraumtypen zu bewirtschaften sind. Zu den Lebensraumtypen gehören Trockenwiesen und –weiden, Blumenwiesen, Flachmoore, Qualitätswiesen, Vernetzungswiesen, Buntbrachen, Hochstammobstbäume, Hecken/Feldgehölze mit oder ohne Saum, Böschungen, Saumstreifen und andere. Die Bewirtschaftung wird mit vertraglich festgelegten Schnittzeitpunkten und mit der Art der Düngung geregelt. Die Art und Weise der Bewirtschaftung wird pro Vertragsobjekt und pro Parzelle in der Vertragsobjektliste aufgeführt.
Die Beiträge für die Vertragsobjekte setzen sich aus einem Grundbeitrag und den Zuschlägen zusammen. Ausbezahlt werden Zuschläge z.B. für Düngungsverzicht, für späte Schnittzeitpunkte, für gestaffelte Nutzung, für das Stehenlassen von 5-10% Mahdresten über den Winter und für das Mähen der nur halben Vertragsfläche. So kann ein kleinräumiges Nutzungsmosaik erreicht werden.
Merkblatt Bewirtschaftungsregeln
Diese Regeln erläutern den Landwirten und Landwirtinnen die korrekte Bewirtschaftung der Vertragsflächen.
Verpflichtungsdauer
Der Bewirtschaftungsvertrag gilt als Rahmenvertrag für die Dauer von acht Jahren. Die Vertragsobjekte sind während der jeweiligen Laufzeit des betreffenden Vernetzungsprojektes zu bewirtschaften. Ein Vernetzungsprojekt dauert grundsätzlich acht Jahre. Nach jeweils ca. vier Jahren findet eine Nachberatung aller Betriebe statt, bei der die Erfahrungen und allfällige Probleme diskutiert werden. Vertragsanpassungen sind möglich, wenn eine gleichwertige oder bessere Lösung im Sinne des Vernetzungsprojektes gefunden werden kann. Da die DZV abgeändert wurde, gilt in einer Übergangsphase gemäss DZV: Bei Vernetzungsprojekten, die vor 2014 begonnen haben oder verlängert wurden, beträgt die aktuelle Laufzeit sechs Jahre. Für Vertragsobjekte, die vor 2014 in die Liste der Vertragsobjekte aufgenommen wurden, gilt eine minimale Verpflichtungsdauer von sechs Jahren.