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Baumgruppe

Die Landwirtschaft nimmt heute unter anderem neben der Produktion von Nahrungsmitteln auch Aufgaben in der Erhaltung und Pflege von ökologisch bedeutenden Lebensräumen wahr. Mit dem ökologischen Ausgleich sollen die Lebensräume für die vielfältigen einheimischen Tier- und Pflanzenarten im Landwirtschaftsgebiet erhalten bleiben und wo möglich verbessert werden.

Einige Elemente des ökologischen Ausgleichs (Aufzählung nicht abschliessend):

  • Extensiv genutzte Wiesen 
  • Wenig intensiv genutzt Wiesen 
  • Streuflächen
  • Extensiv genutzte Weiden
  • Hecken, Feld- und Ufergehölze 
  • Buntbrachen 
  • Rotationsbrachen 
  • Saum auf Ackerland 
  • Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt
  • Hochstamm-Feldobstbäume

Der Anteil der ökologischen Ausgleichsflächen ist gemessen an der landwirtschaftlichen Nutzfläche während der 1990er Jahre zwar gestiegen, aber die gewünschte ökologische Wirkung ist im erhofften Ausmass nicht eingetreten. Die Flächen sind oft artenarm, isoliert und klein, weil sie hauptsächlich nach betriebswirtschaftlichen und nicht nach ökologischen Kriterien festgelegt wurden.

Deshalb wurde auf den 1. Mai 2001 die Öko-Qualitätsverordnung (ÖQV) in Kraft gesetzt. Das Ziel der Öko-Qualitätsverordnung ist, mit finanziellen Anreizen die biologische Qualität und die Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen zu fördern. Mit diesem Ziel kann die natürliche Artenvielfalt im Landwirtschaftsgebiet erhalten und unterstützt werden. Für die Umsetzung der ÖQV ist im Kanton Graubünden das Amt für Natur und Umwelt zuständig.

Mit der Weiterentwicklung der Direktzahlungsverordnung (WDZ) wurde die ÖQV aufgehoben und deren Bestandteile in die DZV integriert. Die überarbeitete DZV wurde auf den 1.1.2014 in Kraft gesetzt. Die ökologischen Ausgleichsflächen heissen neu Biodiversitätsförderflächen und es werden wie bisher Qualitäts- und Vernetzungsbeiträge dafür ausbezahlt.

Qualitätsbeiträge der sogenannten Stufe II gibt es für Flächen, auf denen die Flora-Qualität erfüllt wird. Das sind Trockenwiesen und -weiden, Blumenwiesen und -weiden, Qualitätswiesen und –weiden und Flachmoore. Für z.B. Hecken und Hochstammobstbäume gibt es auch Qualitätsbeiträge wenn die Voraussetzungen und Auflagen gemäss der DZV erfüllt sind. Um für Biodiversitätsförderflächen die Vernetzungsbeiträge auszulösen, muss in der Region oder in der Gemeinde ein Vernetzungsprojekt durchgeführt werden. Im Kanton ist dies fast flächendeckend erreicht. Vernetzungsbeiträge gibt es z.B. für Vernetzungswiesen und andere Elemente, die die Auflagen an die Qualitätsbeiträge der Stufe II nicht erreichen oder in Abstufung zusätzlich zu denjenigen oder für Buntbrachen und Einzelbäume