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Sowohl Hecken als auch Feldgehölze sind im intensiv genutzten Kulturland äusserst wichtig für die Biodiversität und sie werten das Landschaftsbild durch ihre Gliederungseffekte auf. Als Kleinstrukturen bilden sie Trittsteine zwischen verschiedenen faunistisch wertvollen Biotopen im Rahmen des Biotopverbunds, sind Lebens- und Wohnraum für einheimische, teils bedrohte Arten, bieten Nahrungsraum und Überwinterungsquartiere.

Was gilt als Hecke oder Feldgehölz im Sinne des NHG?

Hecken und Feldgehölze bestehen aus der bestockten Fläche inklusive dem Saum. Hecken sind linienförmige Bestockungen. Ein Feldgehölz ist demgegenüber ein kleinflächiger Bestand von Bäumen und Sträuchern. Es handelt sich in der Regel um Überreste von ehemaligem Wald. Als Hecken oder Feldgehölze im Sinne des NHG/KNHG gelten Flächen

  1. welche nicht als Wald eingestuft sind.
  2. mit mindestens fünf Jahren alten, vorwiegend einheimischen Sträuchern und Bäumen bestockt sind und eine Krautschicht oder Waldbodencharakter aufweisen.
  3. eine bestockte Fläche von mindestens 30 m2 oder eine Länge von mindestens 10 m aufweisen
Die Artenzusammensetzung von Hecken variiert je nach Region; typisch sind zum Beispiel Schwarz-, Weiss- und Kreuzdorn, Wildrosen, Pfaffenhütchen, gemeiner und wolliger Schneeball, Liguster, roter Holunder, Hartriegel, Alpengeissblatt, Felsenbirne, Vogelbeere, Kirschbaum, Weiden, Mehlbeere, Traubenkirsche, Bergahorn.


Damit Hecken als Lebensraum funktionieren können, schreibt die kantonale Natur- und Heimatschutzgesetzgebung eine Pufferzone von mindestens fünf Meter Breite vor. Zusammen mit dem Saum, der auch für die Ausbreitung des Blätterdachs wichtig ist, dient die Pufferzone als Übergangsbereich zum umgebenden Grünland und sollte extensiv bewirtschaftet werden.

In Saum kommen viele Arten vor, die auch an einer Waldrandzone zu finden sind: Maiglöckchen, Aaronstab, Lerchensporn und Buschwindröschen. Feldgehölze weisen, ihrer Entstehung entsprechend, eine waldähnliche Artenzusammensetzung auf. Hecken können sich aus Sträuchern und Bäumen zusammensetzen. Je nach Wuchshöhe spricht man von Nieder- (2-3 m), Hoch- (bis ca. 6 m) oder Baumhecken. Idealerweise besteht eine Hecke aus mindestens 20% Dornensträuchern. Diese dienen als Niststandorte und Deckung für Vögel und andere Tiere.

Ökologische Bedeutung von Hecken und Feldgehölzen

Hecken und Feldgehölze erfüllen wichtige Funktionen innerhalb und ausserhalb des Siedlungsgebiets. Sie dienen als Lebensraum für viele Pflanzen und Tiere und sind ein vernetzendes Element in der vielerorts ausgeräumten Landschaft. Hecken- und Feldgehölze wurden ab Mitte des letzten Jahrhunderts allmählich dezimiert. Die wichtigsten Ursachen für ihren Rückgang sind die Intensivierung der Landwirtschaft, Meliorationen sowie die Ausdehnung des Siedlungsgebiets.

Heckenpflege

Für den Erhalt und die Förderung der Artenvielfalt ist es wichtig, die verbleibenden Hecken zu erhalten, richtig zu pflegen und ökologisch aufzuwerten sowie neue Hecken zu pflanzen. So können die Hecken ihre wichtige Funktion als Übergangslebensraum zwischen Feld und Wald, als Rückzugsgebiet, als Vernetzungselement und als vielfältiger Lebensraum wahrnehmen. Die Pflege von Hecken und Feldgehölzen erfolgt grundsätzlich nach den Anweisungen des zuständigen Revierforstamtes.

Zu beachten: Zur richtigen Heckenpflege gehört auch die korrekte Behandlung des Schnittguts. Nach Möglichkeit ist das Schnittgut vor Ort verrotten zu lassen. Das Verbrennen des Schnittguts an Ort und Stelle ist grundsätzlich verboten. In begründeten Ausnahmefällen ist es mit der Ausnahmebewilligung des ANU erlaubt. In diesem Falle muss das Schnittgut so trocken sein, dass beim Verbrennen nur wenig Rauch entsteht, keine Waldbrandgefahr besteht und keine Naturschutzgüter beeinträchtigt werden.

Heckenschutz

Hecken sind im Kanton Graubünden über die Jagdgesetzgebung grundsätzlich geschützt. Gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz sind alle Hecken und Feldgehölze im Kanton Graubünden schützenswert. Hecken oder Feldgehölze können auch im Generellen Gestaltungsplan unter Schutz gestellt sein. Eine Entfernung oder eine wesentliche Beeinträchtigung von Hecken oder Feldgehölzen bedarf in jedem Fall einer Bewilligung des ANU. Bei dieser Bewilligung handelt es sich um eine koordinationspflichtige Bewilligung; das heisst, das Bewilligungsverfahren für Hecken und Feldgehölze ist an ein Leitverfahren gebunden. Das Gesuchsformular für die Entfernung von Hecken und Feldgehölzen wird zusammen mit dem Baugesuch auf der Gemeinde eingereicht. Nach erfolgter öffentlicher Auflage leitet die Gemeinde das Gesuch zusammen mit dem Baugesuch an das Amt für Natur und Umwelt weiter, welche das Bauprojekt prüft.