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Quell-Landschaft mit verschiedenen Gräsern, Moosen und Flechten
Bild: Constanze Conradin

Im Kanton Graubünden gibt es zahlreiche Quellen,

  • die für viele spezialisierte Tier- und Pflanzenarten von grosser Bedeutung sind.
  • die aufgrund ihrer grossen ökologischen Bedeutung erhaltenswert sind.

Der Druck auf diese Quell-Lebensräume steigt. Die wichtigsten Gründe sind:

  • der zunehmende Bedarf an Quellwasser für die öffentliche Trinkwasserversorgung und die Wasserversorgung von Ferienhäusern;
  • die zunehmende Nutzung von Quellwasser durch die Landwirtschaft (beispielsweise in der Alpwirtschaft oder für Viehtränken);
  • der Klimawandel.

Mit geeigneten Schutz- und Aufwertungs-Massnahmen sowie einem schonenden Umgang mit Quellfassungen können wir zum Erhalt dieser naturnahen und immer seltener werdenden Lebensräume beitragen.

Was ist ein Quell-Lebensraum?

Ein Quell-Lebensraum umfasst

  • die Stelle, an der das Grundwasser zu Tage tritt (Quellaufstoss);
  • die unmittelbare Umgebung des Wasseraustritts;
  • das vernässte Umfeld der Quelle mit seiner Vegetation;
  • in vielen Fällen auch den ersten Abschnitt des abfliessenden Quellbachs.

Die enge Verzahnung von Wasser und Land sowie das Vorhandensein ganz besonderer Umweltparameter (z. B. Mikroklima, Wassertemperatur) machen es möglich, dass unterschiedliche Lebensgemeinschaften auf engstem Raum vorkommen. Auf das meist ganzjährig kühle, saubere und nährstoffarme Wasser haben sich zahlreiche Lebewesen spezialisiert.

Häufig handelt es sich dabei um national prioritäre Arten oder um Arten der Roten Liste, für welche die Schweiz und der Kanton Graubünden eine besondere Verantwortung tragen (Artenförderungskonzept GR). Naturbelassene Quellen mit grosser Bedeutung für den Erhalt der Quellorganismen sollen wenn immer möglich erhalten werden.

Quell-Lebensräume im Kanton Graubünden

Der Kanton Graubünden trägt eine besondere Verantwortung für die Erhaltung dieser immer seltener werdenden Lebensräume. Das Amt für Natur und Umwelt berät und sensibilisiert Bauherren, Gemeinden und Fachpersonen, damit sie die Nutzung der ökologisch sensiblen Quellen möglichst schonend gestalten und bestehende Beeinträchtigungen beheben können.

Nutzung und Schutz der Quell-Lebensräume in Graubünden

Im Kanton Graubünden wird praktisch das ganze Trinkwasser aus dem Grundwasser gewonnen. Dabei werden in den meisten Fällen Quellen genutzt. Gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) und -Verordnung (NHV) sind Quellen sowie ihre unmittelbare Umgebung (Quellfluren, Quellmoore) oftmals schutzwürdige Lebensräume (siehe auch Abschnitt «Aufgaben der Bauherrschaft in Zusammenhang mit Quell-Lebensräumen»).

Bei jeder Quelle, die aufgrund von eingereichten Fotos und Unterlagen als potenziell schutzwürdig eingestuft wird, wird vor einem Eingriff untersucht, ob sie einen schutzwürdigen Lebensraum darstellt.

Ein technischer Eingriff in ein schutzwürdiges Biotop ist nur dann zulässig, wenn nach einer Güterabwägung feststeht, dass das Interesse an der Realisierung eines Vorhabens gleich- oder höherwertig einzustufen ist als die ungeschmälerte Erhaltung des Schutzobjekts. Handelt es sich um einen wertvollen Quell-Lebensraum, müssen deshalb einerseits Bedarf und Standortgebundenheit für eine neue Fassung nachgewiesen werden. Andererseits sind Abklärungen zu Alternativen und Möglichkeiten für Projektoptimierungen (z. B. Fassung unterhalb der Quelle) zu treffen.

Unvermeidbare Eingriffe mit Beeinträchtigungen von schutzwürdigen Lebensräumen ziehen eine Ersatzpflicht nach sich (siehe «Ersatz und Aufwertung von Quell-Lebensräumen»).

Ersatz und Aufwertung von Quell-Lebensräumen

Quellen können oftmals mit einfachen und kostengünstigen Massnahmen aufgewertet oder revitalisiert werden, wenn sie nicht mehr genügend schütten oder wenn die Wasserqualität den Ansprüchen der Trinkwasserversorgung nicht mehr genügt. Die entsprechenden Massnahmen müssen im Umfeld, am Quellbach und am Quellaustritt erfolgen. Sie können bei neu zu fassenden Quellen auch als Ersatzmassnahmen herangezogen werden.

Beispiele von Massnahmen:

  • Nicht mehr benötigte Fassungen kann man rückbauen.
  • Alte Verrohrungen und Drainagen kann man verschliessen / verstopfen.
  • Man kann gezielte Massnahmen zur Lebensraum-Aufwertung durchführen.
  • Bei einer neuen Fassung kann man einen Überlauf realisieren, was die Entstehung eines sekundären Quell-Lebensraums fördert. 

Die Gemeinden sind für die Trinkwasserversorgung zuständig. Oftmals wissen sie, wo es aufgegebene Quellen gibt, die man im Rahmen von neu zu fassenden Quellen für Revitalisierungs- und Aufwertungsmassnahmen heranziehen könnte. Aufwertungen und Renaturierungen von Quell-Lebensräumen können auch unabhängig von einer ökologischen Ersatzpflicht mit NHG-Geldern finanziert werden. Mehr dazu hier

Aufgaben der Bauherrschaft in Zusammenhang mit Quell-Lebensräumen

Für die Fassung von Quellen sowie die Sanierung von Quellfassungen muss ein BAB-Verfahren durchgeführt werden. Wird eine potenziell schutzwürdige Quelle vom Vorhaben tangiert, muss die Bauherrschaft vorgängig alternative Quellstandorte prüfen.

Einem Gesuch für eine neue Quellfassung sind folgende Unterlagen beizulegen:

  • Standort der Quelle;
  • geplante Leitungen;
  • Angaben zum Bedarf (Gründe, weshalb man die Quelle fassen will. Zum Beispiel für die  Trinkwasserversorgung, zur Tränkung von Vieh oder zur Stromproduktion);
  • Angaben zur Standortgebundenheit (Gründe, warum man die im Gesuch genannte Quelle fassen will und nicht eine andere. Zum Beispiel deshalb, weil nur diese eine ausreichende Schüttung aufweist, oder weil nur diese aufgrund gewisser Grenzwerte für die Trinkwasserversorgung geeignet ist usw.);
  • allfällige Abklärungen bezüglich alternativen Wasserfassungen;
  • Art der Fassung;
  • Fotos der Quelle und ihres nahen Umfelds während der Vegetationsperiode;
  • Angaben zu Schutzmassnahmen;
  • evtl. Angaben zu Wiederherstellungs-Massnahmen.