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Abfälle aus Wald, Feld und Garten (nachfolgend Grünabfälle genannt) sind grundsätzlich einer ökologischen Verwertung zuzuführen. Ein Verbrennen von Grünabfällen im Freien ist aus gesundheitlichen, ökologischen und Sicherheitsgründen nicht sinnvoll. Deshalb muss das Verbrennen von nicht ausreichend trockenen und natürlichen Grünabfällen gestützt auf Art. 26b der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) in der Regel bewilligt werden. Ohne Bewilligung erlaubt sind Grill-, Lager- und Brauchtumsfeuer, sofern sie mit naturbelassenem und trockenem Holz betrieben werden. Erlaubt ist auch das Verbrennen von Grünabfällen, die so trocken sind, dass beim Verbrennen nur wenig Rauch entsteht (Art. 26b Abs. 1 LRV). Da dies in den meisten Fällen kaum möglich ist, wird die Einholung einer Bewilligung empfohlen.

Fallen Grünabfälle in schwer zugänglichen Gebieten an oder besteht an ihrem Entfernen ein übergeordnetes Interesse, so sind die Voraussetzungen für eine Bewilligung grundsätzlich gegeben. Zum Erlangen einer Bewilligung braucht es ein Gesuch ans Amt für Natur und Umwelt (ANU). Es ist das dafür vorgesehene Formular zu verwenden, welches in italienischer und deutscher Sprache vorliegt. Das Formular kann online ausgefüllt und verschickt werden (Formular deutsch), oder man hat die Möglichkeit ein Excel-File herunterzuladen, dieses auszufüllen und ans Amt für Natur und Umwelt (ANU) zu schicken (siehe unten, Dokumente). (Achtung: Wird der zweite Weg gewählt, so muss das File lokal abgespeichert, bearbeitet und beim Versand mit dem lokalen Email-Programm angehängt werden.) Nicht korrekt ausgefüllte Formulare sowie PDF-Dateien werden automatisch retourniert. 

Das Amt prüft die Gesuche nach Dringlichkeit; in der Regel werden die Gesuche innert Wochenfrist erledigt. Bewilligungen werden erteilt, sofern die Voraussetzungen dazu erfüllt sind. Welche Voraussetzungen dies sind, kann dem Merkblatt „Umgang mit Grünabfällen“ oder der Departementsverfügung Nr. 478 vom 18. Oktober 2011 entnommen werden. Das unbewilligte Verbrennen von Grünabfällen mit grosser Rauchentwicklung führt dagegen zu einer Verzeigung.