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Mit dem Erlass der Verordnung über weiter gehende Tagesstrukturen (Tagesstrukturverordnung) vom 19. März 2013 hat die Regierung das Amt für Volksschule und Sport AVS beauftragt, alle vier Jahre von den Schul­trägerschaften eine detaillierte Abrechnung über die ef­fektiv­en Aufwendungen zu verlangen und die Höhe der Normkosten sowie die Einhaltung der gesetzlichen Bestim­mungen, insbesondere die Kostenbeteiligung der Schulträger­schaften, zu prüfen.

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