Bedingungen und Grundsätze
Bedingungen zur Durchführung eines J+S-Schulsportkurses
Teilnehmerzahl |
Mindestens 3 bis maximal 24 Teilnehmende im J+S-Alter (5-20 Jahre) pro Leiter
Ab 25 Teilnehmenden zusätzliche Person mit Leiteranerkennung für maximal 12 weitere Teilnehmende |
Kursdauer |
mindestens 15 Kurswochen in einem Zeitraum von maximal sechs Monaten
mindestens 15 Trainings in 12 Trainingswochen |
Aktivitätsdauer |
mindestens 45 Minuten
oder 60, 75, maximal 90 Minuten pro Tag |
In den Sicherheitssportarten gelten die Bestimmungen des entsprechenden J+S-Leitfadens.
Bedingungen zur Durchführung eines J+S-Lagers
Für die Durchführung eines J+S-Lagers, das unabhängig von einem J+S Kurs angeboten wird, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein.
Teilnehmerzahl |
mindestens zwölf Teilnehmende im J+S-Alter |
Lagerleitung |
mindestens zwei Personen, die zur Leitung in der entsprechenden Sportart und der Zielgruppe Kinder oder Jugendliche berechtigt sind |
Lagerdauer |
mindestens vier aufeinanderfolgende Tage |
Aktivitätsdauer |
Pro Lagertag mindestens zwei Einheiten J+S-Aktivitäten
mindestens vier Stunden |
Übernachtung |
Eine Lagergemeinschaft beinhaltet das Zusammenleben und gemeinsame Übernachten an einem bestimmten Ort.
Ausnahme:
Lager, an denen ausschliesslich Kinder (5-10 Jahre alt) teilnehmen, dürfen auch ohne gemeinsame Übernachtung durchgeführt werden. |
Bedingungen und Grundsätze für den Erhalt von den kantonalen Unterstützungsgeldern
Folgende Bedingungen müssen für den Erhalt der zusätzlichen kantonalen Unterstützungsgelder erfüllt sein:
-
Der Organisator des freiwilligen Schulsportangebots ist eine öffentliche oder staatlich anerkannte private Schule der Primarstufe, der Sekundarstufe I oder II bzw. ein öffentlicher oder staatlich anerkannter privater Kindergarten im Kanton Graubünden.
- Die Angebote des freiwilligen Schulsports finden werktags vor 19.00 Uhr statt.
- Für freiwillige Schulsportangebote auf der Volksschulstufe werden die Schulsportanlagen sowie alle gemeindeeigenen Sportanlagen von der Gemeinde bzw. Schulgemeinde kostenlos zur Verfügung gestellt.
- Für freiwillige Schulsportangebote auf der Sekundarstufe II werden die Schulsportanlagen von der Schule kostenlos zur Verfügung gestellt.
- Das Kursangebot wird über die Schule ausgeschrieben und steht allen Schülerinnen und Schülern offen, unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft.
- Die Schulsport-Gruppe nimmt nicht an Meisterschaften, Wettkämpfen oder Turnieren des entsprechenden Sportverbandes teil.
- Das Angebot des freiwilligen Schulsports wird nicht gleichzeitig im Rahmen der Verordnung über weitergehende Tagesstrukturen beim Kanton zur Unterstützung angemeldet.
- Der Beitrag für freiwillige Schulsportkurse (J+S-Beitrag und kantonale Unterstützungsgelder) wird vollumfänglich für die Entschädigung der Leiterin bzw. des Leiters und des J+S-Coaches eingesetzt.
- Das Logo für den freiwilligen Schulsport von graubündenSport wird bei Publikationen sowie in einem allfälligen Internetauftritt verwendet und es wird an geeigneter Stelle auf die Unterstützung von graubündenSport hingewiesen.