Seit einigen Jahren werden die Anstrengungen im Bereich der Nachwuchsförderung von Swiss Olympic koordiniert. Swiss Olympic hat zu diesem Zweck ein Netzwerk bestehend aus kantonalen Beauftragten für Nachwuchsförderung und Vertretern der nationalen Sportverbände geschaffen. Gemeinsam soll man daraufhin arbeiten, dass die Nachwuchsförderung in der Schweiz in Zukunft gezielt und ressourcengerecht ausgerichtet wird.
Um die Rolle im Netzwerk Nachwuchsförderung Schweiz anforderungsgemäss ausfüllen zu können und um den Bedürfnissen der verschiedenen Akteure im Bündner Nachwuchssport gerecht zu werden, hat sich graubündenSport zum Ziel gesetzt, die diversen Anliegen zu koordinieren und für einen einheitlichen Wissensstand zu sorgen.
Individuelle Sportlerförderung
Im Rahmen des Sport-Fonds Förderbereichs Beiträge an Sportlerinnen und Sportler können Empfänger von Sporthilfe-Förderbeiträgen zusätzlich mit einem Sport-Fonds Beitrag unterstützt werden. Im Weiteren können Sportlerinnen und Sportler, welche im Besitz einer Swiss Olympic Talents Card, Stufe National sind, einen Unterstützungsbeitrag aus dem Sport-Fonds zugesprochen erhalten. Die dazugehörigen Weisungen und Gesuche finden Sie hier.
Für Nachwuchsathleten mit einer Swiss Olympic Talent Card National, welche in begründeten Fällen aufgrund ihrer Sportart eine ausserkantonale Swiss Olympic Labelschule besuchen müssen, kommt der Kanton für die Kosten des effektiven Schulgeldes auf. Die dafür erforderlichen Unterlagen sind hier aufgeschaltet.
Strukturförderung (Leistungszentren)
Der Kanton Graubünden möchte langfristig professionelle Strukturen für den Leistungssport sicherstellen und deshalb den Aufbau und Betrieb von regionalen und nationalen Leistungszentren unterstützten. Deshalb wurde im Zuge des neuen Sportförderungsgesetztes ein neues Fördergefäss zur Unterstützung dieser Leistungszentren geschaffen. Leistungszentren im Kanton Graubünden, welche im Nachwuchskonzept des nationalen Verbandes vorgesehen sind und in einer gültigen Verfügung betreffend der J+S-Nachwuchsförderung durch das Bundesamt für Sport bestimmt werden, können Beiträge ausgerichtet werden. Die dazugehörigen Weisungen und Gesuche finden Sie hier.