Allgemeine Informationen zum Sport-Fonds (Spezialfinanzierung Sport)
Sportvereine, Sportverbände, Sportorganisationen sowie Sportlerinnen und Sportler aus dem Kanton Graubünden können von Beiträgen aus dem Sport-Fonds profitieren. Öffentlich-rechtliche Gesuchsteller sind von Beitragsleistungen ausgeschlossen.
Es werden Beiträge an Sportveranstaltungen, an die Anschaffung von Sportgeräten und -materialien, an den Bau von Sportanlagen, für die Unterstützung von Projekten zur Sportförderung und zur Unterstützung von Sportlerinnen und Sportler ausgerichtet.
Veranstaltungen
Für Sportveranstaltungen können Beiträge aus dem Sport-Fonds ausgerichtet werden. Veranstaltungen welche dem allgemeinen Meisterschaftsbetrieb angehören, sind davon ausgeschlossen. Das Beitragsgesuch muss mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung eingereicht werden.
Sportmaterialien und Sportgeräte
An die Anschaffung von Sportmaterialien und Sportgeräten kann
ein Beitrag aus dem Sport-Fonds von 40 % der anrechenbaren Kosten ausgerichtet werden. Das Sportmaterial muss im Besitz des Vereins sein. Davon ausgeschlossen ist die persönliche Ausrüstung eines Sportlers. Die Anschaffung beziehungsweise Bestellung darf erst nach der Beitragszusicherung erfolgen.
Sportanlagen und Sportbauten
Für die Erstellung, Erneuerung oder Erweiterung von Sportanlagen und Sportbauten können 20% der Gesamtkosten aus dem Sport-Fonds finanziert werden. Von dieser Leistung ausgeschlossen sind Sportanlagen, die von öffentlichen Körperschaften erstellt, oder die kommerziell genutzt werden. Der Baubeginn darf erst nach der Beitragszusicherung erfolgen.
Projekte zur Sportförderung
Für Projekte, die der Sportförderung und insbesondere der Jugendsportförderung dienen, können Beiträge aus dem Sport-Fonds ausgerichtet werden. Sportförderungsprojekte, die der Erfüllung öffentlicher Verpflichtungen dienen oder die einen kommerziellen Charakter haben, sind von diesem Beitrag ausgeschlossen. Das Beitragsgesuch muss vor Projektstart eingereicht werden.
Förderung von Sportlerinnen und Sportlern
II) Beiträge an Bündner Inhaberinnen und Inhaber einer Swiss Olympic Talents Card, Stufe National
Zur Unterstützung von förderungswürdigen Bündner Nachwuchssportlerinnen und -sportlern, welche im Besitz einer aktuellen Swiss Olympic Talents Card, Stufe National, sind können Beiträge ausgerichtet werden.
Verbandsportpreise
Der Kanton Graubünden kann Verbandssportpreise an Bündner Sportverbände leisten.
Pro Sportverband und Verbandsjahr kann jeweils ein Verbandssportpreis in der Höhe von 500 Franken vergeben werden.Die entsprechenden Wegleitungen und Gesuche zu den verschiedenen Förderbereichen finden Sie unter Wegleitungen / Gesuche.
Touristische Gross-Sportveranstaltungen können mit Beiträgen aus der Wirtschaftsförderung unterstützt werden.Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Wirtschaft und Tourismus.
Was ist der Sport-Fonds?
Jeder Kanton verfügt über einen Sport-Toto / Sport-Fonds mit welchem Projekte zur Sportförderung unterstützt werden. Diese Sport-Fonds werden mit dem Reingewinn von Swisslos gespiesen. Verteilt werden diese Gelder nach dem Verursacherprinzip. Je mehr in einem Kanton "gespielt" wird desto mehr Geld erhält der jeweilige Kanton in seinen Sport-Fonds.
Aus diesem Grund profitiert der Bündner Sport wenn Sie Swisslos-Wetten in Graubünden spielen!
Seit der Gründung der Sport-Toto Gesellschaft 1938 konnte der öffentlich-rechtliche Schweizer Sport von 1,8 Milliarden Franken profitieren. Ihr kommt somit eine zentrale Bedeutung als Sport-Förderer Nr.1 zu!
Stiftungsverzeichnisse
Stiftungsverzeichnis Graubünden
Stiftungsverzeichnis Schweiz