Falls aus sportlichen Gründen ein Besuch einer ausserkantonalen Sportschule zwingend notwendig ist beziehungsweise kein entsprechendes Angebot im Kanton Graubünden besteht, können zur Unterstützung von förderungswürdigen Nachwuchssportlerinnen und –sportlern Beiträge an das effektive Schulgeld geleistet werden.