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Gute Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten und eine relativ grosse Autonomie für die Mitarbeitenden bei der Einteilung ihrer Arbeitszeit: Der Bericht zur Bestandsaufnahme der Gleichstellung zeigt die Stärken und Potenziale der kantonalen Verwaltung als Arbeitgeberin auf. Es gibt aber auch Handlungsbedarf, liegt doch der Frauenanteil ein gutes Drittel unter dem gesamtschweizerischen Durchschnitt der öffentlichen Verwaltungen. Auf Führungsebene ist die Frauenvertretung noch geringer.

Die kantonale Verwaltung verfügt bereits über einige Stärken, um mehr Gleichstellung zu erreichen. Diese bringt eine Erhebung zu Tage, die von der «Fachstelle UND» im Auftrag der Stabsstelle für Chancengleichheit von Frau und Mann im Rahmen des «Aktionsplans Gleichstellung in der Verwaltung» (egual21) verfasst wurde. So geniessen die Mitarbeitenden in der zeitlichen Ausgestaltung ihres Arbeitsalltags eine recht grosse Autonomie. Zudem profitieren sie von einem guten Aus- und Weiterbildungsangebot. Gemäss Regierungsrat Jon Domenic Parolini nimmt die kantonale Verwaltung als Arbeitgeberin und Dienstleisterin eine Vorbildfunktion ein. «Es ist ihre Verantwortung», betont Parolini, «allen Mitarbeitenden, Frau wie Mann, die Möglichkeit zu bieten, ihren Beruf gut mit ihren übrigen Lebenswelten vereinbaren zu können.»

Der Erhebungsbericht zum Abschluss der ersten Phase von egual21 zeigt auch Potenziale auf. So würde etwa die Vereinbarkeit verbessert, wenn die Mitarbeitenden temporär bei Bedarf ihren Beschäftigungsgrad anpassen könnten. Auf diese Weise hätten sie die Möglichkeit, sich zeitweise stärker der Elternschaft oder Angehörigenbetreuung zu widmen. Einen Anspruch darauf gibt es in der kantonalen Verwaltung bis heute indes nicht.

Verbesserungspotenzial erkannt
Der Bericht zeigt auch, dass lediglich 36 Prozent der Kantonsmitarbeitenden Frauen sind. Schweizweit weist der öffentliche Sektor eine Frauenvertretung von durchschnittlich 49 Prozent auf. Am deutlichsten zeigt sich diese Situation auf der obersten Führungsebene: Nur vier von 39 Dienststellen werden von Frauen geleitet. Zugleich liegt auch der Anteil an Teilzeitstellen – ein guter Anhaltspunkt für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben – in der kantonalen Verwaltung mit 28 Prozent unter jenem des gesamtschweizerischen öffentlichen Sektors (42 Prozent). Der Männeranteil in Teilzeitpensen liegt mit 13 Prozent unter dem schweizweiten Durchschnitt der öffentlichen Verwaltungen.

Barbara Wülser, Leiterin der Stabsstelle für Chancengleichheit von Frau und Mann, macht deutlich: «Für die gelebte Gleichstellung spielt die Arbeitswelt eine zentrale Rolle.» Wenn mehr Frauen Führungsverantwortung bekommen und übernehmen, könnte das die nachfolgenden Frauengenerationen ermutigen, sich ebenfalls für eine Führungsposition zur Verfügung zu stellen. Zugleich würde die Förderung von Teilzeitarbeit von Frauen und Männern die Vereinbarkeit von Beruf und anderen Lebensbereichen, wie Familie, vereinfachen. «Eine bessere Vereinbarkeit kann wiederum zum Abbau von Ungleichheit fördernden Rollenverteilungen beitragen.»

Schritte zu mehr Gleichstellung
Die dreistufige Erhebung schliesst die erste Phase von egual21 ab. Erstens wurden mit einem Online-Fragebogen wichtige Faktoren für die Gleichstellung und Vereinbarkeit erhoben. Von 3069 Mitarbeitenden nahmen 1747 an der Befragung teil. Dies entspricht einer Rücklaufquote von 57 Prozent, wovon 42 Prozent Frauen waren. Zweitens führte die Fachstelle UND mit 17 Dienststellen Interviews und fünf halbtätige Workshops mit Führungs- und Personalverantwortlichen durch. Diese dienten einerseits dazu, die Teilnehmenden für das Thema Gleichstellung und Vereinbarkeit zu sensibilisieren, andererseits den Handlungsbedarf aus Sicht der Führungskräfte abzuklären. Auf diese Erhebung des Ist-Zustands werden nun in der zweiten Phase von Mai 2022 bis März 2023 Ziele und Massnahmen erarbeitet. Dafür wird eine Arbeitsgruppe eingesetzt, bestehend aus Mitarbeitenden verschiedener Dienststellen, aller Departemente und der Standeskanzlei. Ihre Aufgabe ist es, Zielsetzungen und Umsetzungsvorschläge auszuarbeiten, die dann in den eigentlichen Aktionsplan Gleichstellung integriert werden. Die vereinbarten Massnahmen sollen in der dritten Phase des Projekts umgesetzt und in der letzten Phase ausgewertet werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Beilagen:

Zusammenfassung Bericht

Factsheet

Bericht Phase I

Fotobeilage:

Symbolbild Gleichstellung

©Yanik Bürkli

 
 
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