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Im April 2022 verabschiedete der Bundesrat den Bericht "Sexuelle Belästigung in der Schweiz: Ausmass und Entwicklung". Er hält fest, dass die statistische Erfassung sexueller Belästigung trotz ihrer weiten Verbreitung verbesserungswürdig ist. Auch betont er die Wichtigkeit, Betroffene zu unterstützen.

Sexuelle Belästigung hat viele Gesichter: Sie reicht von sexistischen Bemerkungen über das Versenden pornografischer Nachrichten zum körperlichen Berühren und physischem Aufdrängen. Hauptsächlich werden diese Taten von Männern verübt, während die Opfer zumeist weiblich sind. Zwischen 20 und 60 Prozent der Frauen in der Schweiz sind in ihrem Leben schon einmal sexuell belästigt worden. Die Wahrscheinlichkeit, als Frau Opfer von sexueller Belästigung zu werden, ist im Vergleich zu den Männern fünf- bis zehnmal höher. Menschen mit Behinderung sowie queere Personen sind aufgrund ihrer Vulnerabilität und Intersektionalität besonders gefährdet.

Der Bericht des Bundesrates stützt sich auf eine wissenschaftliche Studie, die von der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) und der Universität St. Gallen (HSG) im Auftrag des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EGB) und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) durchgeführt wurde. Die Ziele der Studie bestanden darin, anhand vorhandener Statistiken und Befragungsstudien ein verlässliches empirisches Bild zur Verbreitung von sexueller Belästigung zu erhalten. Auch wurden rechtliche und sozialwissenschaftliche Definitionen aufgearbeitet, die bisherige Vorgehensweise der Datenerhebung überprüft und Interviews mit Menschen mit Expertise u. a. zum Thema Rechtsdurchsetzung geführt.

Statistische Grundlage unzureichend

Aus der Studie geht hervor, dass der politische Diskurs auf eine solide politische Grundlage angewiesen ist. Dass diese Grundlage derzeit unzureichend ist, liegt einerseits an den unterschiedlichen Definitionen von sexueller Belästigung, die den Befragungsstudien zugrunde liegen. Andererseits wird angenommen, dass weniger als 20 Prozent der Vorfälle polizeilich gemeldet werden. Ein Grossteil der Vorfälle findet somit keinen Eingang in die polizeiliche Kriminalstatistik. Die befragten Fachpersonen führen die tiefe Anzeigequote auf die fehlende Sensibilität für das Thema bei Polizei und Strafverfolgung zurück. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz würde hingegen erst angezeigt, wenn die Betroffenen bereits krankgeschrieben seien oder gekündigt hätten.

Der Bundesrat möchte sexuelle Belästigung, die er als Form von geschlechterspezifischer Gewalt betrachtet, bekämpfen. Daher will er der Empfehlung der Studie folgen und die Datenlage im Bereich sexuelle Belästigung verbessern. Derzeit wird abgeklärt, wie die Daten am besten erhoben werden können.

Arbeitgebende in der Pflicht

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind in der Pflicht, ihre Angestellten vor sexueller Belästigung zu schützen. Der Bundesrat erinnert an diese gesetzliche Pflicht. Die aktuellen Präventionsmassnahmen umfassen Richtlinien gegen sexuelle Belästigung, Schulungen für Führungskräfte, Informationen für Mitarbeitende und externe Beschwerde- oder Vertrauensstellen. Dieses Angebot könnte jedoch verstärkt werden. Ausserdem ist die Schweiz derzeit daran zu prüfen, ob das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO zur «Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt» (ILO C190) ratifiziert werden soll. 

Hier die Medienmitteilung des Bundes sowie den Bericht "Sexuelle Belästigung in der Schweiz: Ausmass und Entwicklung" und die Studie "Sexuelle Belästigung in der Schweiz".

Beratungsangebot der Stabsstelle für Chancengleichheit

Weitere Informationen zum Thema Sexuelle Belästigung finden Sie auf unserer Website. Gerne beraten wir Sie, wenn sie als Arbeitgebende oder Personalverantwortliche mehr zu diesem Thema erfahren möchten. Sollten Sie selbst von sexueller Belästigung betroffen sein, dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung wenden sich an die Anlaufstelle für Psychologische Beratung der PDGR.

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