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Die in der Verfassung verankerte Gleichstellung der Geschlechter ist in der beruflichen Vorsorge und in Teilen des Sozialversicherungsrechts nach wie vor nicht verwirklicht. Die Kluft zwischen den Altersrenten für Frauen und Männer – der sogenannte Gender Pension Gap – zeigt, dass insbesondere die zweite Säule strukturelle Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern aufweist.

Im Auftrag der Schweizerischen Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten (SKG) haben Dr. iur. Stéphanie Perrenoud (Universität Neuenburg) und Prof. Dr. iur. Marc Hürzeler (Universität Luzern) ein Rechtsgutachten zu gleichstellungsrechtlichen Problemen und Handlungsoptionen in der schweizerischen beruflichen Vorsorge erstellt. Das ausführliche – über 100-seitige zweisprachige – Rechtsgutachten geht auf die Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern in der schweizerischen beruflichen Vorsorge ein und untersucht deren strukturelle Ursachen. Es führt zugleich notwendige Massnahmen zur Beseitigung der Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern auf und benennt mögliche Handlungsoptionen innerhalb des Systems der beruflichen Vorsorge. Darüber hinaus werden im Gutachten gängige rechtliche Fragestellungen diskutiert, die an die Mitglieder der Schweizerischen Konferenz der Gleichstellungsbüros, also kantonale und städtische Gleichstellungsbüros gelangen. Auch die aktuelle bundesgerichtliche Rechtsprechung zum nachehelichen Unterhalt und deren Auswirkung auf die 2. Säule werden im Gutachten erläutert. Abgerundet wird das Gutachten von einem fünfseitigen «Executive Summary», das die wichtigsten Erkenntnisse des Gutachtens zusammenfasst.

Vielfältige Ursachen für die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern

Das Gutachten zeigt insgesamt, dass die Ursachen für die Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern im Sozialversicherungsrecht und der beruflichen Vorsorge vielfältig sind. Hauptursachen für die geschlechtsspezifische Rentenlücke in der beruflichen Vorsorge sind die Nichtberücksichtigung der unbezahlten Arbeit und familienbedingte Erwerbsunterbrüche, die insbesondere den Erwerbsverlauf von Frauen prägen.

Ansatzpunkte für die Geschlechtergleichstellung in der beruflichen Vorsorge

Perrenoud und Hürzeler erläutern in ihrem Gutachten notwendige Massnahmen, damit die materiellen Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern auch in der beruflichen Vorsorge beseitigt werden können:
1. Die Abschaffung der Eintrittsschwelle in der beruflichen Vorsorge;
2. Die Abschaffung des Koordinationsabzuges in der beruflichen Vorsorge;
3. Die Behebung der Problematik der Invaliditätsbemessung in der beruflichen Vorsorge bei teilerwerbstätigen Personen.

Darüber hinaus orten Perrenoud und Hürzeler folgenden Handlungsbedarf:
1. Die Notwendigkeit der Einführung einer bezahlten Elternzeit;
2. Die Notwendigkeit der Erreichung von Lohngleichheit;
3. Die Notwendigkeit von Massnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie;
4. Die Notwendigkeit der Erhöhung des Stellenwerts von Teilzeitbeschäftigungen;
5. Die Notwendigkeit der Berücksichtigung von unbezahlter Arbeit in der beruflichen Vorsorge.

Die SKG teilt diese Ansatzpunkte hin zu einer besseren Geschlechtergleichstellung in der beruflichen Vorsorge. Mit der Abschaffung der Eintrittsschwelle und der Abschaffung des Koordinationsabzuges sowie der Behebung der Problematik der Invaliditätsbemessung in der beruflichen Vorsorge bei teilerwerbstätigen Personen – wie das Rechtsgutachten empfiehlt – wäre ein erster Schritt getan, auf den weitere folgen müssen. Eine bezahlte Elternzeit – deren Einführung die Gutachterin und der Gutachter des Rechtsgutachtens empfehlen – ist aus Sicht der SKG egalitär auszugestalten, indem beispielsweise ein erheblicher Teil eines solchen Elternurlaubs nicht beliebig zwischen den Eltern aufgeteilt werden kann. Nur so kann eine bessere Verteilung der unbezahlten Betreuungs- und Hausarbeit zwischen Frauen und Männern erreicht werden.

Insgesamt macht das Rechtsgutachten deutlich, wie verschränkt die Gleichstellung der Geschlechter und das Sozialversicherungsrecht sind. Es braucht eine umfassende Lösung mit einem gesamtheitlichen Blick.


Weitere Informationen sind auf www.equality.ch abrufbar:

- Rechtsgutachten «Gleichstellungsrechtliche Probleme und Handlungsoptionen in der schweizerischen beruflichen Vorsorge» mit Vorwort der SKG
- Studie zu den Auswirkungen von Teilzeitarbeit auf die Altersvorsorge

Auskünfte erteilen:

- Maribel Rodriguez, Präsidentin der SKG, cheffe du Bureau de l'égalité entre les femmes et les hommes, canton de Vaud, 079 138 35 64 (français)
- Anja Derungs, Leiterin der Fachstelle für Gleichstellung der Stadt Zürich, 044 412 48 61 (deutsch)
- Rachele Santoro, Delegata per le pari opportunità, cantone Ticino, 091 814 43 08 (italiano)

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