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Im Juni 2022 hat der Bundesrat den Nationalen Aktionsplan 2022–2026 verabschiedet. Mit ihm soll das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) umgesetzt werden.

Mit insgesamt 44 Massnahmen sollen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt reduziert werden, so das Ziel des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (NAP IK) 2022–2026. Die Massnahmen richten sich an alle, die Zielgruppe von Gewalt sind, unabhängig von Alter, Herkunft und sexueller Orientierung. Der NAP IK umfasst Massnahmen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden und wird auf allen staatlichen Ebenen umgesetzt. Sein Fokus liegt auf drei thematischen Schwerpunkten, die einen besonderen Handlungsbedarf aufweisen: Information und Sensibilisierung der Bevölkerung, Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und ehrenamtlich Tätigen sowie Prävention und Bekämpfung von sexualisierter Gewalt.

Information und Sensibilisierung der Bevölkerung

Die Bevölkerung soll über Hilfsangebote, die verschiedenen Formen von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sowie deren gravierenden Folgen aufgeklärt werden. Dazu gehört, dass Einstellungen, Geschlechterrollen und -stereotype, die Gewalt begünstigen, identifiziert und adressiert werden. Zu den vorgesehenen Massnahmen zählt zum Beispiel die Durchführung einer Informationskampagne gegen häusliche Gewalt mit dem Fokus auf ältere Personen oder die Umsetzung des Schwerpunktes «Cybermobbing» der Nationalen Plattform Jugend und Medien.

Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und ehrenamtlich Tätigen


Fachpersonen und ehrenamtlich Tätige aller relevanter Disziplinen sollen die nötigen Aus- und Weiterbildungen erhalten, um Gewaltbetroffene erkennen und angemessen unterstützen zu können. Auch sollen sie im Umgang mit und in Identifikation von gewaltausübenden Personen geschult sein. Dafür sollen entsprechende Informationsgrundlagen geschaffen werden.

Sexualisierte Gewalt


Der dritte Schwerpunkt des Aktionsplans verfolgt das Ziel, sexualisierte Gewalt zu verhindern und zu bekämpfen. Dafür müssen die Ursachen sexualisierter Gewalt identifiziert werden. Die Massnahmenbereiche umfassen Kampagnen und Informationen, die Erstellung und Erhebung von Grundlagen sowie ein internationales Engagement gegen sexualisierte Gewalt. Im Zentrum steht der Schutz Gewaltbetroffener, wobei die Bedürfnisse besonders verletzlicher Gruppen angemessen berücksichtigt werden sollen. So sieht eine Massnahme vor, dass die (rechts-)medizinische Versorgung betroffener Personen gewährleistet wird. Betroffene sollen die Möglichkeit einer forensischen Behandlung bzw. Spurensicherung und einer Krisenbegleitung erhalten, unabhängig davon, ob die Strafverfolgung eingeleitet wird oder nicht.

Enge Zusammenarbeit


Die Ausarbeitung des Aktionsplans fand in einem engen Austausch zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden statt. Nichtregierungsorganisationen und die Zivilgesellschaft wurden ebenfalls einbezogen.

Dynamische Umsetzung


Der NAP IK ist in die nationalen, kantonalen und kommunalen Aktionspläne oder Strategien eingebettet, die unterschiedliche Gewaltformen oder Handlungsfelder der Istanbul-Konvention fokussieren. Ein jährliches Monitoring ist vorgesehen, um die Fortschritte und eine dynamische Weiterentwicklung der Massnahmen sowie die Abstimmung mit anderen laufenden Aktionsplänen und Strategien des Bundes und der Kantone zu gewährleisten, darunter etwa die Gleichstellungsstrategie 2030 oder die Roadmap Häusliche Gewalt. Im Jahr 2024 wird eine Zwischenbilanz gezogen, die der Orientierung für die Folgejahre dienen soll. Der NAP IK wird im Jahr 2026 mit einem bilanzierenden Schlussbericht beendet.

Mehr Prävention und Bekämpfung von Gewalt in Schweiz


Obwohl Fortschritte in der Bekämpfung von häuslicher Gewalt und Gewalt an Frauen erzielt wurden, bleiben diese Gewaltformen in der Schweiz weit verbreitet. Ihre Bekämpfung wird als ein Schlüsselelement für die Gleichstellung von Frauen und Männern betrachtet. Im Jahr 2021 wurden in der Schweiz 19 341 Straftaten im häuslichen Bereich polizeilich registriert. Diese ereigneten sich in den häufigsten Fällen innerhalb einer bestehenden oder einer aufgelösten Partnerschaft. Über 70 Prozent der Geschädigten waren Frauen; im Zeitraum von 2018 bis 2020 waren 93 Prozent der innerhalb einer Partnerschaft getöteten Personen Frauen. Bei den polizeilich registrierten Sexualdelikten im Jahr 2020 waren 86 Prozent der Betroffenen weiblich.

2017 hat die Schweiz hat das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (Istanbul-Konvention) ratifiziert. Damit hat sie sich dazu verpflichtet, die Prävention, den Opferschutz und die Strafverfolgung dieser Gewaltformen konsequent voranzutreiben.

Weitere Informationen zum Nationalen Aktionsplan Istanbul Konvention sowie zur Istanbul Konvention allgemein finden Sie auf der Webseite des Bundes.

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