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Die Gleichstellungsarbeit befasst sich mit Gewalt, die sich gezielt gegen Menschen aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer Geschlechtsidentität richtet. Dabei spielt das ungleiche Machtverhältnis zwischen den Geschlechtern eine tragende Rolle. Geschlechtsspezifische Gewalt hat viele Facetten und kann körperlicher, sexueller oder psychischer Natur sein. Dazu zählen insbesondere Häusliche Gewalt, sexuelle Belästigungen, Gewalt in jugendlichen Paarbeziehungen, Zwangsheirat, Genitalbeschneidungen, Menschenhandel und Femizid.

Zahlen und Fakten

  • Frauen und non-binäre Personen haben ein höheres Risiko, Opfer von körperlicher und sexueller Gewalt zu werden.
  •  Im Jahre 2020 waren neun von zehn geschädigte Personen sexueller Belästigung weiblich.
  •  Bei Häuslicher Gewalt lag der Anteil geschädigter Frauen im Jahre 2021 bei 70 Prozent.
  •  Bei nicht-sexueller Gewalt fallen dieser vor allem Männer und mehr noch nicht-binäre Personen zum Opfer, während anteilmässig weniger Frauen davon betroffen sind.

Ziel

Es gibt ein gesellschaftliches Einverständnis für Nulltoleranz gegenüber geschlechtsspezifischer Gewalt. Gewalt ausübende Personen, Opfer und deren Umfeld sind sensibilisiert und geschult in Bezug auf Grenzverletzungen.

Wege zum Ziel

Die Stabsstelle sensibilisiert und unterstützt Personen und Institutionen in Fragen zu Häuslicher Gewalt, sexueller Belästigung und Sexismus und vernetzt sich mit den wichtigsten Institutionen. Betroffene Personen und Institutionen werden unterstützt und beraten. Sie berät und bietet auf Nachfrage Schulungen zu sexueller Belästigung an. 

Sexuelle Belästigung

Im Büro, in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Ausgang, im Netz oder am Skilift: Sexuelle Belästigung tritt an den unterschiedlichsten Orten auf. Betroffen sind vor allem Frauen. Das bestätigt eine Studie aus dem Jahr 2019 von Amnesty International Schweiz: Mehr als die Hälfte der befragten Frauen (59 Prozent) berichtet von Belästigungen in Form von unerwünschten Berührungen, Umarmungen oder Küssen. Weiter sieht sich eine Mehrheit der Befragten mit sexuell suggestiven Kommentaren und Witzen, mit einschüchterndem Anstarren, unangenehmen Avancen und aufdringlichen Sprüchen über den eigenen Körper konfrontiert. Seit der Bewegung #MeToo und dem Weinstein-Skandal 2017 wird die Thematik breit und offen diskutiert und auch von der jüngeren Generation mitgetragen.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

 Das Gleichstellungsgesetz verbietet sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Angestellten vor sexueller Belästigung zu schützen.

 Interessieren Sie sich als Arbeitgebende oder Personalverantwortliche für den Umgang mit diesem Thema im Betrieb? Sind Sie selber von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betroffen?

 Die Stabsstelle für Chancengleichheit von Frau und Mann berät Privatpersonen, Betriebe und Institutionen zu Fragen gegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.

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Sexuelle Belästigung im Netz

Sexuelle Belästigung im Netz reicht von verbaler Belästigung, Einschüchterung, Beschimpfung oder Ausfragen bis hin zum unaufgeforderten Zusenden von pornografischen Bildern oder Videos.

Neue Kontakte knüpfen, ein Freund oder eine Freundin finden, flirten: Das alles passiert laufend in Sozialen Netzwerken, Chatportalen oder in Online-Spielen und ist für Kinder und Jugendliche völlig alltäglich. Zu den Schattenseiten dieser Internetnutzung zählt die Gefahr von sexueller Belästigung. 30 Prozent der in einer Studie der Universität Zürich (2021) befragten Jugendlichen gaben an, dass sie bereits online sexuell belästigt wurden. Bei den Mädchen ist der Anteil grösser: Rund die Hälfte der befragten Neuntklässlerinnen wurde bereits Opfer von sexueller Belästigung im Netz. Die Erlebnisse reichen von unangenehmen sexuellen Fragen oder unerwünschtem „Anbaggern“ durch Gleichaltrige bis hin zur Nacktfotos und -videos, die Unbekannte an Kinder und Jugendliche schicken – oft mit der Aufforderung, selbst Nacktaufnahmen zu schicken.

Der Extremfall von sexueller Belästigung ist Cybergrooming, also die verbotene Anbahnung von Sexualkontakten von Erwachsenen mit Kindern und Jugendlichen über digitale Medien. «Hate Speech» ist ein Oberbegriff für Ausdrucksweisen, welche einzelne Menschen oder Gruppen abwerten, beleidigen, bedrohen oder zu Hass oder Gewalt aufrufen.

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Häusliche Gewalt

Häusliche Gewalt umfasst alle Formen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt und betrifft Personen jeden Geschlechts und Alters. Sie findet meist innerhalb der Familie und des Haushalts statt, kann aber auch Personen aus aktuellen oder ehemaligen Beziehungen betreffen, die nicht im selben Haushalt wohnen.

Im Kanton Graubünden ist die Koordinationsstelle Häusliche Gewalt für die Vernetzung der involvierten Behörden und Institutionen zuständig.
Die Koordinationsstelle ist ein Resultat des Interventionsprojekts gegen Häusliche Gewalt, das die Stabstelle für Chancengleichheit von Frau und Mann von 2003 bis 2011 leitete. Heute nimmt die Stabsstelle für Chancengleichheit von Frau und Mann Einsitz am Runden Tisch der Koordinationsstelle und stellt sicher, dass geschlechtsspezifische Aspekte mitberücksichtigt werden.

Sind Sie von Häuslicher Gewalt betroffen oder mitbetroffen? Aktuelle Beratungs- und Hilfsangebote in verschiedenen Sprachen für Graubünden.

Forensic Nursing Bei diesem Angebot können Beweise von Gewalt von ausgebildete Pflegepersonen im Kantonsspital Graubünden festgehalten werden.

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Gewalt in jugendlichen Paarbeziehungen

Flirts, erste Liebesbeziehungen, das Entdecken und Ausprobieren der eigenen Sexualität oder auch die Selbstinszenierung der eigenen sexuellen Identität spielen in der Pubertät eine wichtige Rolle. Die Entwicklung von Gewalterfahrungen Jugendlicher im Kanton Zürich 1999–2021 zeigt, dass viele Jugendliche bereits in dieser prägenden Zeit erste Erfahrungen mit Beziehungsgewalt machen. Stereotype Vorstellungen von Männlichkeit und Weiblichkeit spielen dabei eine wichtige Rolle. Oft ist die Gewalt von aussen nicht sichtbar, doch die Folgen sind gravierend.Die zitierte Studie zeigt, dass über die Hälfte der Befragten vom so genannten Monitoring betroffen sind. Damit wird die Überwachung und Einschränkung persönlicher Kontakte durch den Partner oder die Partnerin bezeichnet. Deutliche Geschlechtsunterschiede wurden bei der sexuellen Gewalt in jugendlichen Paarbeziehungen mit 23 Prozent bei jungen Frauen gegenüber 8 Prozent bei jungen Männern festgestellt. Tendenz steigend. Bei der Gewaltausübung über Cyber sind 13 Prozent der Frauen und 9 Prozent der Männer betroffen, Tendenz steigend.

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Genitalbeschneidung

Weibliche Genitalverstümmelung

Die weibliche Genitalverstümmelung ist eine grobe Verletzung der körperlichen Unversehrtheit und verstösst gegen internationales und nationales Recht. In der Schweiz leben schätzungsweise 22’400 Frauen und Mädchen, die von Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation, FGM) betroffen oder der Gefahr ausgesetzt sind, beschnitten zu werden.

Das schweizerische Strafgesetzbuch stellt mit Art. 124 jegliche Form der Beschneidung weiblicher Genitalien unter Strafe, unabhängig davon, ob es sich um eine schwere oder leichte Form handelt. Die Strafe ist Freiheitsentzug bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe. Die Sensibilisierungs- und Präventionsarbeit ist oft eng mit der medizinischen Versorgung der Betroffenen verknüpft. Medizinische Fachpersonen müssen Beschwerden im Zusammenhang mit weiblicher Genitalverstümmelung erkennen und adäquat behandeln können.

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Männliche Genitalbeschneidung

Die Beschneidung von Knaben kann ausserhalb von medizinischen Indikationen durch das Erziehungsrecht der Eltern gerechtfertigt werden. Sie ist damit nicht verboten, wird aber kontrovers diskutiert. Die kontroverse Debatte bewegt sich zwischen Kinderrechten, elterlichen Entscheidungskompetenzen und Religionsfreiheit.

Eltern dürfen grundsätzlich einer Verletzung der körperlichen Unversehrtheit und somit einer ansonsten strafrechtlich relevanten Körperverletzung zustimmen. Die Grenze dieser Einwilligungsfähigkeit liegt in der Gefährdung des Kindeswohls und in der eigenen Handlungsfähigkeit des Kindes. Das Kindeswohl ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der den Eltern einen gewissen Ermessensspielraum einräumt. Innerhalb dieses Spielraums dürfen sie entscheiden, was dem Wohl ihres Kindes am besten dient.