Wenn Frauen und Männer innerhalb desselben Unternehmens bei gleicher Qualifikation, Erfahrung und Leistung für gleiche oder gleichwertige Arbeit unterschiedlich entlöhnt werden, liegt eine Lohndiskriminierung im Sinne der Bundesverfassung und des Gleichstellungsgesetzes vor.
Frauen verdienten in der Gesamtwirtschaft im Jahr 2016 im Durchschnitt 19% weniger als Männer. Davon sind rund 45% unerklärbar und damit diskriminierend. Die Frauen verdienten 2016 somit in der Privatwirtschaft 8.2% und im öffentlichen Sektor 6.2% weniger, weil sie Frauen sind.
Zwischen 2014 bis 2016 stieg die Lohnungleichheit sogar wieder an. Die unerklärten Lohnunterschiede waren 2014 am grössten in der Region Ostschweiz, zu der Graubünden gehört. Hier verdienten Frauen bei sonst gleichwertiger Ausstattung 10.1% weniger als Männer. In der Genferseeregion betrug der Lohnunterschied 5.7%).
In Zahlen ausgedrückt: Die Frauen in der Schweiz haben Ende Monat, bei einem durchschnittlichen Lohnunterschied von 1‘512 Franken zu den Männern, 686 (2014: 593) Franken weniger auf dem Konto, weil sie Frauen sind. Der daraus entstehende volkswirtschaftliche Diskriminierungseffekt wurde vom Bundesamt für Statistik für 2012 auf 7.7 Milliarden pro Jahr berechnet. Bis zur Pensionierung kann einer Frau ein Lohnunterschied bis zu einer halben Million Franken entstehen.
Viele Firmen setzen sich für Lohngleichheit ein, zahlen ihren Angestellten - Frauen wie Männern - faire Löhne, nahmen am Lohngleichheitsdialog teil oder lassen sich zertifizieren. Dennoch: Die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen sind in der Schweiz nach wie vor beträchtlich. Dies wirkt sich jeden Monat auf den Zahltag aus - und auch auf die Altersvorsorge. Bis zur Pensionierung kann ein Lohnunterschied bis zu einer halben Million Franken entstehen.
Lohnunterschiede bereits beim Berufseinstieg
Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern zeigen sich schon zu Beginn der beruflichen Laufbahn: Nicht nur liegen die Einstiegslöhne in männertypischen Berufen rund 200 Franken pro Monat höher als in frauentypischen Berufen, auch beträgt der unerklärte Lohnunterschied bei gleichen Voraussetzungen (Abschlussnote, Tätigkeitsbereich, soziodemographische Faktoren etc.) bereits beim Einstieg rund 7% oder 280 Franken pro Monat.
Logib –Lohngleichheitstool
Das Gleichstellungsgesetz verpflichtet Arbeitsgebende ab 100 Mitarbeitenden dazu, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen, diese von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen und die Mitarbeitenden über das Ergebnis zu informieren. Das Ziel ist es, den verfassungsrechtlichen Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit durchzusetzen. Neben dem bewährten Logib Modul 1 für Betriebe ab 50 Mitarbeitende steht neu seit 2021 mit Logib Modul 2 ein Lohngleichheitstool für Betriebe mit 2 bis 49 Mitarbeitende zur Verfügung.
Was wir tun
Wir setzen uns für die Gleichstellung im Erwerbsleben ein. Wir informieren Arbeitgebende und Arbeitnehmende über das Gleichstellungsgesetz, erteilen Auskünfte, bieten Weiterbildungen an und entwickeln Projekte.
Beispiel eines abgeschlossenen Projektes (2014-2017): Lohnmobil - unterwegs für die Lohngleichheit
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Logib Modul 1
Logib Modul 2
Analyse der Löhne von Frauen und Männern anhand der Lohnstrukturerhebung 2014
Plattform Lohngleichheit des EGB
Equal Pay Day
Aktuelle Statistiken zu Lohngleichheit
Regionale Daten zu Gleichstellung
Auf dem Weg zur Lohngleichheit - Tatsachen und Trends (Broschüre)