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Chancengleichheit ist ein Thema, das alle Lebensbereiche durchwirkt. Mit egual21, dem Aktionsplan Gleichstellung, sollen Potenziale der Kantonalen Verwaltung als Arbeitgeberin besser genutzt und Herausforderungen bewältigt werden.

Der Kanton Graubünden engagiert sich seit Jahren für die Chancengleichheit von Frau und Mann, für die Gleichstellung der Geschlechter und für die Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. In den vergangenen Jahren wurde vieles erreicht. Dennoch bestehen in verschiedenen Bereichen weiterhin Herausforderungen und Möglichkeiten, die Gleichstellung der Geschlechter zu verbessern. Dazu gehören neben der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch Auswahl- und Einstellungsverfahren, Anstellungsbedingungen, die Vielfalt in der Teamzusammensetzung oder die Förderungen und Beförderungen der Mitarbeitenden.

Um die Gleichstellung weiter voranzutreiben, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die Kantonale Verwaltung als attraktive Arbeitgeberin zu positionieren, wurde der Aktionsplan Gleichstellung, kurz egual21, ins Leben gerufen. Er basiert auf einem Fraktionsauftrag der SP von Juni 2019 (Fraktionsauftrag SP betreffend Aktionsplan zur Gleichstellung von Frau und Mann in Graubünden). Im Dezember 2020 hiess die Regierung die Ausarbeitung eines Aktionsplans mit Fokus auf die Kantonale Verwaltung gut.

Die Federführung von egual21 liegt bei der Stabsstelle für Chancengleichheit von Frau und Mann. Für die Ausarbeitung des Aktionsplans werden die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung gestellt.

Menschen in der Mensa
Abbildung 1: Gleiche Chancen trotz unterschiedlichen Bedürfnissen bieten, das ist ein Ziel von egual21.
 

Die Förderung der Gleichstellung und Chancengleichheit in allen Lebensbereichen ist eine Querschnitts- und Führungsaufgabe und kann nur erfolgreich sein, wenn sie gesamthaft angegangen wird. Die Stabsstelle für Chancengleichheit von Frau und Mann legt daher grossen Wert darauf, die vielfältigen und unterschiedlichen Bedürfnisse und Arbeitsrealitäten innerhalb der Verwaltung im Aktionsplan zu berücksichtigen. Um dies zu gewährleisten, erfolgt die Erarbeitung des Aktionsplans Gleichstellung unter Einbezug aller Departemente und der Standeskanzlei. Ein partizipativer Prozess erhöht die Durchdringung, die wiederum eine wichtige Grundlage für die Umsetzung der geplanten Massnahmen ist.

Das Projekt egual21 gliedert sich in vier Phasen:

Bild
 

 

Aktuell

Medienmitteilung Phase I

Zusammenfassung Bericht Phase I

Bericht Phase I

Expertenbericht Bestandesaufnahme, aktualisierte Version vom 11.08.2022

Phase 1: Bestandesaufnahme

Die erste Phase von egual21 umfasste die Sensibilisierung der Führungskräfte sowie die Bestandesaufnahme des Ist-Zustandes. Dafür arbeitete die Stabsstelle für Chancengleichheit von Frau und Mann mit der Fachstelle UND zusammen.

Für die Bestandesaufnahme führte die Fachstelle UND eine Online-Mitarbeitenden-Befragung zum Thema Gleichstellung und Vereinbarkeit durch. Von 3069 Mitarbeitenden nahmen 1747 an der Befragung teil. Dies entspricht einer Rücklaufquote von 57 Prozent, wovon 42 Prozent Frauen waren. Zweitens führte die Fachstelle UND mit 17 Dienststellen Interviews und fünf halbtätige Workshops mit Führungs- und Personalverantwortlichen durch. Diese dienten einerseits dazu, die Teilnehmenden für das Thema Gleichstellung und Vereinbarkeit zu sensibilisieren, andererseits, den Handlungsbedarf aus Sicht der Führungskräfte abzuklären.

Die Fachstelle UND schloss die Erhebung mit einem Bericht ab, der am 26. April 2022 von der Regierung gutgeheissen wurde.

Expertenbericht Bestandesaufnahme, aktualisierte Version vom 11.08.2022

Bericht Bestandesaufnahme egual21 

Medienmitteilung egual21

Das Wichstigste in Kürze

Die Bestandesaufnahme zeigt, dass die Kantonale Verwaltung über eine gute Grundlage verfügt, um mehr Gleichstellung zu erreichen. Dazu zählt beispielsweise, dass die Mitarbeitenden in der zeitlichen Ausgestaltung ihres Arbeitsalltags eine verhältnismässig hohe Autonomie geniessen. Zudem profitieren sie von einem guten Aus- und Weiterbildungsangebot. Auch die Unternehmenskultur, die von Offenheit und Unterstützung geprägt ist, wird in der Ist-Analyse als Stärke hervorgehoben.

Neben diesen Stärken zeigt die Bestandesaufnahme aber auch Herausforderungen auf. Aus dem Bericht geht hervor, dass lediglich 36 Prozent der Kantonsmitarbeitenden Frauen sind. Eine paritätische Verteilung der Geschlechter ist somit nicht gegeben.

 

Grafik Kennzahlen
 

Zum Vergleich: Schweizweit weist der öffentliche Sektor eine Frauenvertretung von durchschnittlich 49 Prozent auf. Am deutlichsten zeigt sich die Untervertretung der Frauen auf der obersten Führungsebene: lediglich vier von 39 Dienststellen werden von Frauen geleitet.

Daneben birgt auch der Anteil Teilzeitarbeit Verbesserungspotenzial. Dieser ist ein guter Anhaltspunkt für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. In der Kantonalen Verwaltung liegt er mit 28 Prozent unter jenem des gesamtschweizerischen öffentlichen Sektors (42 Prozent). Auch der Männeranteil in Teilzeitpensen liegt mit 13 Prozent unter dem schweizweiten Durchschnitt der öffentlichen Verwaltungen, der 18 Prozent beträgt.

Weitere Stärken und Herausforderungen der Kantonalen Verwaltung als Arbeitgeberin können Sie der Zusammenfassung des Berichts der Fachstelle UND entnehmen.

Medienberichte

RTR

Telesguard dals, ab 4:10; 4.05.2022

Egual21: Chantun vul meglierar la situaziun d'egualitad; 4.05.2022

SRF: Regionaljournal Graubünden, ab 1:40; 4.05.2022

RSI: Grigioni sera; 4.05.2022

TV Südostschweiz: Kanton stellt Weichen für Gleichstellung; 4.05.2022

 Radio Südostschweiz: Infomagazin, ab 17:15; 4.05.2022

Nau.ch: Kanton Graubünden als Arbeitgeber für Mütter unattraktiv; 4.05.2022

 Bündner Tagblatt: Gleichstellung am Arbeitsplatz ist noch Wunschvorstellung; 5.05.2022

laRegione: Pari opportunità, Canton Grigioni poco attrattivo per le madri, 5.05.2022

Phase 2: Massnahmen entwickeln

Im Zentrum von Phase 2 steht die Erarbeitung von Vorschlägen für den eigentlichen Aktionsplan Gleichstellung. Dazu wird eine Interdepartementale Arbeitsgruppe (IDAG) mit Mitarbeitenden aus allen Departementen und der Standeskanzlei eingesetzt. Bei der Erarbeitung der Vorschläge orientiert sich die IDAG an den Ergebnissen der Bestandesaufnahme in Phase 1, welche die Herausforderungen, Stärken und Potenziale der Kantonalen Verwaltung als Arbeitgeberin aufzeigt. Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere die unterschiedlichen betrieblichen und organisatorischen Gegebenheiten. Phase 2 hat mit der Abnahme des Schlussberichtes von Phase 1 durch die Regierung am 26. April 2022 begonnen und dauert bis März 2023. Der Aktionsplan soll im Frühling 2023 durch die Regierung genehmigt werden.

Medienkonferenz vom 4. Mai 2022

Phase 3 & 4: Ausblick

Umsetzung der Massnahmen in den Departementen und der Standeskanzlei sowie Evaluation und Schlussbericht.