Die Gleichberechtigung der Geschlechter ist in einer Vielzahl internationaler Konventionen festgeschrieben, die auch von der Schweiz ratifiziert wurden. Zum Beispiel die UNO-Menschenrechtspakte, die Europäische Menschenrechtskonvention und verschiedene Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO.
Dies sind die wichtigsten internationalen Instrumente für die Gleichstellung.
CEDAW
Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Diskriminierung der Frau wurde 1979 von der UN-Generalversammlung verabschiedet und ist das einzige internationale Übereinkommen, das ausschliesslich die Frauen und ihre Diskriminierung zum Inhalt hat.
Das Übereinkommen ist rechtsverbindlich und verpflichtet die Staaten, die es ratifiziert haben, es einzuhalten und die Bestimmungen umzusetzen. Für die Umsetzung sind die Staaten verantwortlich. Ein Ausschuss prüft die Fortschritte bei der Umsetzung gestützt auf die regelmässigen Berichte der Staaten und gibt Empfehlungen ab. Die Schweiz hat das CEDAW-Übereinkommen 1997 ratifiziert.
Die zehn Schwerpunkte des Übereinkommens sind: Diskriminierung, Denkmuster, Gewalt, Politik, Bildung, Arbeit, Gesundheit, Wirtschaftsleben, Rechtsfähigkeit und Familie.
CEDAW kurz erklärt - Videoclip
Broschüre «Von der Idee zur Tat – das heisst CEDAW»
CEDAW-Bericht (November 2020)
CEDAW-Leitfaden für die Rechtspraxis
Istanbul-Konvention
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist das erste internationale rechtsverbindliche Instrument, das einen umfassenden rechtlichen Rahmen zum Schutz von Frauen vor jeglicher Form von Gewalt schafft. Die Konvention setzt auch einen spezifische Monitoring-Mechanismus („GREVIO”) ein, um eine effektive Umsetzung ihrer Bestimmungen von den Parteien zu gewährleisten. Die Schweiz hat die Istanbul-Konvention 2017 ratifiziert.
Flyer zur Istanbul-Konvention
Übersichtspublikation
Istanbul-Konvention (EBG)
Weitere internationale Übereinkommen