Navigation

Inhaltsbereich

Darlehen werden nur an in Ausbildung stehende mündige Personen gewährt.

An Personen in Zweitausbildung oder Weiterbildung können Darlehen gewährt werden.

An Personen in Erstausbildung auf der Tertiärstufe können im letzten Ausbildungsjahr Darlehen gewährt werden.

An Personen in Erstausbildung auf der Sekundarstufe II können in Ausnahmefällen im letzten Ausbildungsjahr Darlehen gewährt werden.