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Stipendiengesuche sind innerhalb von 3 Monaten nach Ausbildungs- bzw. Schuljahresbeginn einzureichen. Verspätet eingereichte Gesuche werden pro rata temporis (zeitanteilig) berechnet. Die noch stipendierbare Zeit muss mindestens drei Monate betragen. Stipendien sind für jedes Ausbildungsjahr neu zu beantragen und können weder rückwirkend noch im Voraus zugesprochen werden.

Seit Dezember 2013 steht das webbasierte Gesuchsformular Stipendien auf dem «Stipendien Portal» zur Verfügung. Alle gesuchstellenden Personen werden ersucht, dieses Gesuchsformular zu verwenden. Für jede Person in Ausbildung, für welche Stipendien beantragt werden möchte, muss ein separates Konto bzw. Login erstellt werden.

Das Login bzw. das Konto ist persönlich. Die Person in Ausbildung kann mit Ihrem persönlichen Konto pro Ausbildungsjahr nur ein Stipendiengesuch einreichen.

Stipendien Portal

Ich besitze ein Konto «Stipendien Portal»:

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Ich besitze noch KEIN Konto «Stipendien Portal» und will eines erstellen:

→ Kontoerstellung mit gültiger E-Mail-Adresse und Passwort


Eine E-Mail-Adresse und eine Sozialversicherungs-Nummer (AHV-Nr.) können nur einmal erfasst bzw. einem Konto zugeordnet werden.
Dieselbe Sozialversicherungs-Nummer (AHV-Nr.) und/oder dieselbe E-Mail-Adresse können nicht für mehrere Personen in Ausbildung resp. mehrere Konten verwendet werden.


Weitere wichtige Informationen zum Eingabeverfahren eines Stipendiengesuches:


  • Vor Ausbildungsbeginn bzw. vor Beginn des Schuljahres können keine Gesuche eingereicht werden.
  • Das Stipendiengesuch ist erst eingereicht, wenn das Stipendiengesuch zusammen mit der Beilagenliste und den Beilagen auf dem Postweg der Fachstelle Stipendien zugestellt wurde.
  • Der Eingabetermin für ein Stipendiengesuch ist auf jeden Fall einzuhalten (Poststempel ist massgebend).
  • Sind nicht alle erforderlichen Unterlagen für die Gesuchseinreichung vorhanden, so ist das Stipendiengesuch trotzdem fristgerecht einzureichen.
  • Die Beweislast für die fristgerechte Einreichung des Stipendiengesuches liegt bei der gesuchstellenden Person bzw. bei der Person in Ausbildung.

Video: Stipendien und Darlehen