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Die Nationalratswahlen finden alle vier Jahre am zweitletzten Sonntag im Oktober statt. Der Termin für die Erneuerungswahl des Nationalrates für die mit der Wintersession 2015 beginnende vierjährige Amtsdauer ist der Sonntag, 18. Oktober 2015. Die fünf Nationalratssitze des Kantons Graubünden werden im Proporzwahlverfahren vergeben. Wahlberechtigt ist, wer das Stimmrecht hat. Wahlfähig sind die auf den Listen aufgeführten Kandidatinnen und Kandidaten. Für die Nationalratswahlen gelten im Kanton Graubünden folgende Termine:
  • Frühester Termin für die Einreichung von Wahlvorschlägen: 18. Mai 2015
  • Letzter Termin für die Einreichung der Wahlvorschläge (spätestens 18.00 Uhr bei der Standeskanzlei eingegangen): 3. August 2015
  • Letzter Tag für die Änderung der eingereichten Listen: 10. August 2015
  • Letzter Tag für die Erklärung von Listenverbindungen: 10. August 2015
  • Bekanntgabe der Wahlvorschläge: 11. August 2015
  • Publikation der Wahlvorschläge im Amtsblatt: 13. August 2015
  • Nationalratswahlen: 18. Oktober 2015

 

Diese Termine und weitere Informationen sind im Kantonsamtsblatt vom 15. Januar 2015 publiziert worden. Formulare für die Einreichung der Wahlvorschläge können bei der Standeskanzlei bezogen werden.


Regelung zur Listennummerierung und neue Termine
Die Listennummerierung erfolgt gemäss der Reihenfolge der eingereichten Wahlvorschläge. Bei mehreren, am gleichen Tag eingegangenen Wahlvorschlägen entscheidet das Los über die Nummerierung. Im Vergleich zu den letzten Nationalratswahlen früher festgelegt wurden der Wahlanmeldeschluss (3. August 2015) sowie der Termin zur Bereinigung der Listen und zur Erklärung von Listenverbindungen (10. August 2015). Die Bündner Regierung hat eine entsprechende Teilrevision der Verordnung über die Nationalratswahlen beschlossen und auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Die Vorverlegung des Wahlanmeldeschlusses erlaubt es, die Wahlunterlagen den Gemeinden früher (neu sechs Wochen vor dem Wahltag) zuzustellen. Die Stimmberechtigten erhalten die Unterlagen frühestens vier, spätestens drei Wochen vor dem Wahltag.


Mögliche fehlerhafte Wahlzettelbüchlein
Die Standeskanzlei macht darauf aufmerksam, dass einzelne Wahlzettelbüchlein, welche die Wahlberechtigten in den letzten Tagen von den Gemeinden für die Nationalratswahlen vom 18. Oktober 2015 zugestellt erhalten haben, fehlerhaft sein können. Aufgrund eines Produktionsfehlers sind bei einzelnen Wahlzettelbüchlein gewisse Listen doppelt vorhanden, während dafür andere Listen fehlen. Den Wahlberechtigten wird empfohlen, ihr Wahlmaterial daraufhin genau zu überprüfen. Allfällige fehlerhafte Wahlzettelbüchlein können von den Wahlberechtigten bei ihrer Wohnsitzgemeinde gegen vollständige Exemplare umgetauscht werden. Die Gemeinden wurden bereits entsprechend informiert.