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Mit der Teilrevision des Krankenpflegegesetzes sollen die im Leitbild zur Organisation der Gesundheitsversorgung im Kanton Graubünden (www.djsg.gr.ch PUBLIKATIONEN) enthaltenen Massnahmen auf Gesetzesstufe umgesetzt werden.

Der Revisionsentwurf enthält folgende Schwerpunkte:

  • Zur deckungsgleichen Einteilung des Kantons für alle Bereiche der institutionellen Gesundheitsversorgung werden Gesundheitsversorgungsregionen gebildet. Die heutige Einteilung des Kantons in Spitalregionen wird auf den Alters- und Pflegeheimbereich und den Spitex-Bereich ausgedehnt.
  • In jeder Gesundheitsversorgungsregion soll von den ihr zugehörigen Gemeinden eine Stiftung errichtet werden, der die Träger der Spitäler, der Alters- und Pflegeheime und der Dienste der häuslichen Pflege und Betreuung die strategische und operative Betriebsführung übertragen können. In der Gesundheitsversorgungsregion Churer Rheintal soll zu diesem Zweck je eine Stiftung von den Gemeinden der Subregionen Imboden, Landquart und Plessur errichtet werden.
  • Die Träger der Spitäler, der Alters- und Pflegeheime und der Dienste der häuslichen Pflege und Betreuung sollen mittels finanzieller Anreize veranlasst werden, die strategische und operative Führung ihrer Betriebe der Stiftung ihrer Gesundheitsversorgungsregion zu übertragen.
  • Vorgaben des Gesetzgebers bezüglich der Organe der Stiftung sollen sicherstellen, dass die Stiftungen über professionelle Strukturen verfügen und dass im Vorstand die für eine effektive und effiziente strategische und operative Führung der Stiftungen unabdingbaren Kompetenzen vertreten sind.
  • Der Kanton kann den Gesundheitsversorgungsregionen Beiträge an Projekte zur Errichtung der Stiftung und zur Übertragung der strategischen und operativen Betriebsführung der Spitäler, der Alters- und Pflegeheime und der Spitexdienste durch die jeweiligen Trägerschaften an die Stiftung ausrichten.

 

Eröffnung: 30. Januar 2019

Frist: 30. April 2019

Vernehmlassungs-Dokumente DJSG