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Die Regierung gibt den Entwurf für die Teilrevision des Polizeigesetzes zur Vernehmlassung frei. Mit dieser Gesetzesrevision sollen gleich drei verschiedene Ziele erreicht werden.

 
Eines der drei Ziele ist die Umsetzung zweier parlamentarischer Aufträge. Der Auftrag Augustin will ein Ermächtigungsverfahren für Strafverfahren gegen Polizistinnen und Polizisten einführen. Der Auftrag Felix hat zum Ziel, die Überwachung des öffentlichen Raums zu verbessern.

Gleichzeitig sollen die im Bericht "Polizei Graubünden 2015plus" formulierten Massnahmen umgesetzt werden. Unter anderem werden die gemeindepolizeilichen Aufgaben umschrieben und klargestellt. Weiter wird eine gesetzliche Grundlage vorgeschlagen, welche die Kostentragung der von der Kantonspolizei übernommenen gemeindepolizeilichen Aufgaben regelt.

Zu guter Letzt sollen auch gewonnene Erkenntnisse in die Revision einfliessen. Insbesondere mit der Einführung der eidgenössischen Strafprozessordnung sowie seit dem Erlass des Polizeigesetzes konnten wertvolle Erfahrungen gesammelt werden. Dabei handelt es sich unter anderem um Präzisierungen im Datenschutz, bei den präventiven verdeckten polizeilichen Massnahmen, bei der Meldepflicht bei Ausweisungen als Folge von häuslicher Gewalt sowie um die Klärung im kantonalen Ordnungsbussenverfahren.

Eröffnung: 13. Oktober 2017
Frist abgelaufen: 5. Januar 2018

 

Vernehmlassungs Dokumente DJSG