Trotz Vorbereitung durch die Elektrizitätsbranche und staatlicher Massnahmen liegt eine angemessene Krisenvorsorge grundsätzlich in der Eigenverantwortung und im Interesse jedes Einzelnen. Im Zusammenhang mit Strommangellagen kann es zu Stromunterbrüchen kommen, entweder unvorhergesehen oder dann als Folge von Netzabschaltungen, eine der Bewirtschaftungsmassnahmen.
Erfahrungsgemäss ermöglicht eine angemessene Vorbereitung eine weitaus schnellere und effizientere Reaktion beim Auftreten von Störungen. Die Bevölkerung kann mit einfachen Massnahmen und der richtigen Verhaltensweise das Schadensausmass bei einer Strommangellage reduzieren. Nachfolgend finden Sie Hinweise zu Vorbereitungsmassnahmen und Verhalten bei Unterbruch der Stromversorgung.
Weiterführende Informationen
Merkblatt für die Bevölkerung
Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL), Fachbereich Energie/Elektrizität
Strom-Ratgeber
Verordnung über die Organisation zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung im Bereich der Elektrizitätswirtschaft (VOEW)
Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE