Die Erneuerung und der Ausbau von Alpinfrastrukturen können von Bund und Kanton finanziell unterstützt werden. Die Massnahmen werden in Einzelprojekten umgesetzt. In einem Tiefbauprojekt können Massnahmen für Wasserversorgungen, Stromversorgungen, Milchleitungen, Erschliessungen, Wiederherstellungen nach Elementarschäden und Unwetterfolgeprojekte unterstützt werden.
Noch vor rund 20 Jahren sind bei der Abteilung Strukturverbesserungen des Amts für Landwirtschaft und Geoinformation (ALG) praktisch keine Unterstützungsgesuche zur Erneuerung von Wasser- oder Stromversorgungen auf Alpen eingegangen. Ab dem Jahr 2016 hat der Gesucheingang stark zugenommen. Dies ist einerseits darauf zurückzuführen, dass das Wasser knapp oder qualitativ unzureichend ist und es deshalb zu kritischen Situationen auf der Alp kommt. Anderseits sind viele Infrastrukturanlagen veraltet und haben das Ende ihrer Lebensdauer erreicht. Heute machen die laufenden und in Planung stehenden Alpprojekte einen relevanten Anteil der jährlichen Bauprogramme aus.
Das ALG hat ein Merkblatt «Erneuerung und Ausbau von Infrastrukturen auf Alpen, Teil Tiefbaumassnahmen» erarbeitet, welches die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Planung und Realisierung von Alpprojekten im Tiefbau beantwortet.
Das Merkblatt richtet sich primär an Gemeinden, Alpgenossenschaften oder Private, die eine Erneuerung oder einen Ausbau von Alpinfrastrukturen anstossen wollen. Es dient aber auch den Projektierenden als Hilfestellung bei der Projektplanung und
-umsetzung.
