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Sessiun: 30.11.1999
Die von der Regierung vorgeschlagenen übergeordneten Ziele für die Sozialhilfe im Voranschlagsentwurf 2000 sind die gleichen wie für das Jahr 1999. Darin enthalten ist das Teilziel der Förderung der sozialen Integration, das die GPK als wesentlich erachtet und unterstützt. Hauptzweck der finanziellen und beratenden Unterstützung des Sozialamtes sieht die GPK in der Hilfe zur Selbsthilfe. Die finanzielle Unterstützung sollte in erster Linie der Überbrückung einer Notlage dienen. Deshalb erwartet die GPK, dass die ganze Unterstützungsarbeit des Sozialamtes, zusammen mit dem teilweise durch den Kanton unterstützten Sozialnetz Graubünden, auf die Wiederintegration sozial schwacher Personen ausgerichtet wird.

Die übergeordneten Ziele des Sozialamtes unterliegen der Budgethoheit des Grossen Rates. Sie sind derart vage, dass damit der Grosse Rat kaum Einfluss auf die Wirkungen und strategischen Leistungen nehmen kann. Der Grosse Rat kann deren Zielerreichung und Ausmass auch fast nicht beurteilen und geschweige denn, die von ihm erwartete Wirkung festlegen. Nach Ansicht der GPK braucht der Grosse Rat dazu Kennzahlen.

Die GPK schlägt vor, Kennzahlen über das Mass der Integration mittels Erhebungen des bisherigen Erfolges, unter Berücksichtigung der Rückfälle, festzulegen. Der GPK ist bewusst, dass die Entwicklung der Kennzahlen einiger Anstrengungen bedarf. Die Indikatoren und Standards sind sorgfältig zu evaluieren.

- Die Regierung wird beauftragt, dem Grossen Rat auf den Voranschlag 2001 hin politische Kennzahlen (politische Indikatoren und Standards) zur Wiederintegration der vom Sozialamt mit Finanzen und Beratung unterstützten Personen zum Beschluss zu unterbreiten;
- soweit wie möglich sind für die Integrationsleistungen der durch den Kanton subventionierten Institutionen ergänzende Kennzahlen vorzulegen.

Chur, 30. November 1999

Namen: Urs Meisser (Motion der GPK 2)

Session: 30.11.1999
Vorstoss: Motion

Resposta da la regenza

1. Das Sozialamt erhebt bereits heute Daten über die Tätigkeit der öffentlichen Sozialdienste. Entsprechende Angaben liegen auch von den durch den Kanton subventionierten Gemeinden Chur und Davos vor. Diese Daten sind bis heute nur m beschränkten Umfange veröffentlicht worden.
1998 wurden 5135 Personen in den öffentlichen Sozialdiensten beraten. Davon waren 1717 (33,4 %) auf materielle Unterstützung angewiesen. In 460 Fällen erfolgte eine kurzfristige materielle Überbrückung über gemeinnützige Mittel. In den übrigen 1257 Fällen erfolgt die materielle Hilfe nach Massgabe des Gesetzes über die Unterstützung Bedürftiger.
Eine Übersicht über Dossiereröffnungen und -abschlüsse in den öffentlichen Sozialdiensten des Kantons (ohne Chur und Davos) für das Jahr 1998 zeigt folgendes Bild:
Bestehende Fälle (Ende 97) 2'987 Fälle
Neuaufnahmen (1998) 1'883 Fälle
Wiederaufnahmen (1998) 265 Fälle
Gesamtzahl der bearbeiteten Fälle 5'135 Fälle

Davon wurden 1998 abgeschlossen 2'317 Fälle

Im Jahre 1997 erhob das Sozialamt auch den Beratungsaufwand pro Fall. Dies kann ab 1999 weitergeführt werden. 1997 wurden pro Einzelfall im Durchschnitt aller kantonalen Sozialdienste 12 Beratungsstunden aufgewendet.
2. Die GPK möchte anhand von Wirkungsindikatoren beurteilen können, wie das Sozialamt seinen Auftrag im Bereich der Sozialhilfe gemäss den Leistungsvorgaben des Grossen Rates erfüllt. Dieses Anliegen ist angesichts der allgemein gehaltenen Formulierung des übergeordneten Zieles für die Sozialhilfe nachvollziehbar.
Der Entscheid, welche Daten zusätzlich zu den bereits heute vom Sozialamt ermittelten Daten erhoben werden sollen und mit einem vertretbaren Aufwand erfasst werden können, bedarf vertiefter Abklärungen. Solche Daten könnten beispielsweise Aussagen über die durchschnittlichen Fallkosten und die Anzahl von unterstützten Personen, die wieder eine Arbeitsstelle finden, enthalten. Es ist nicht auszuschliessen, dass die Kenndatenerhebungen kostenträchtige EDV-Anpassungen erfordern.
3. Die Regierung erklärt sich in diesem Sinne bereit, dem Grossen Rat Kennzahlen zur Wiederintegration von Sozialhilfebezügern zu unterbreiten. Von Institutionen, bei denen der Kanton nur einen Restdefizitbeitrag übernimmt, ist es nur beschränkt möglich, entsprechende Kennzahlen vorzulegen.