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Die Regierung verlängert das Bündner Programm Alkohol sowie das Programm Gesundheitsförderung und Prävention im Alter und spricht Kantonsbeiträge für das CSEM-Forschungszentrum in Landquart, die Messstationen und Frühwarndienste in Graubünden sowie für die Erschliessung Jenisberg in Bergün Filisur.

Bündner Programm Alkohol und Programm Gesundheitsförderung und Prävention im Alter werden verlängert

Die Regierung verlängert das Bündner Programm Alkohol (BPA) für die Jahre 2021 bis 2024, das im Jahr 2019 evaluiert wurde. Auf Grundlage der Nationalen Strategie Sucht und aus den Ergebnissen der Evaluation des BPA, wird ab dem Jahr 2021 durch das kantonale Sozialamt und das Gesundheitsamt eine übergeordnete kantonale Strategie Sucht entwickelt. Diese soll ab 2025 die Grundlage für die Suchtpolitik des Kantons bilden. In den Jahren 2021 bis 2024 sollen die bewährten Aktivitäten des BPA weitergeführt werden. Das Programm wird aber, in Anlehnung an die Nationale Strategie Sucht, umbenannt in Bündner Programm Sucht (BPS). Es führt die bewährten Aktivitäten des BPA weiter und öffnet diese für weitere Suchtformen.
Auch das Programm Gesundheitsförderung und Prävention im Alter wird für die Jahre 2021 bis 2024 verlängert. In den nächsten vier Jahren sollen in erster Linie zu Hause lebende Menschen ab 65 Jahren im Fokus stehen. Ziel ist unter anderem, dass ältere Menschen möglichst lange zu Hause leben können, die Zahl der Stürze reduziert und die Pflegebedürftigkeit hinausgezögert wird.

Die Regierung verlängert das Bündner Programm Alkohol (BPA) für die Jahre 2021 bis 2024, das im Jahr 2019 evaluiert wurde.

Forschungszentrum in Landquart erhält weiterhin Unterstützung

Die Regierung verlängert die Leistungsvereinbarung mit dem Centre Suisse d'Electronique et de Microtechnique SA (CSEM SA) und spricht einen Kantonsbeitrag von 3,7 Millionen Franken für die Jahre 2020 und 2021.
Dem CSEM-Forschungszentrum in Landquart kommt eine bedeutende Rolle im Innovationsprozess der regionalen Technologieunternehmen zu. Das Zentrum ermittelt regelmässig in direktem Kontakt zu Unternehmen branchenspezifische regionale Bedürfnisse und fasst diese in einem Technologie-Portfolio zusammen. Das CSEM hat weitreichende Ausstrahlung und erhöht somit die Chance, dass sich weitere Hightech-Unternehmen in der Region ansiedeln. Es verschafft bestehenden KMU und Industrieunternehmen zudem Zugang zu Know-how und den neuesten Technologien.

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© CSEM SA

Die Regierung verlängert die Leistungsvereinbarung mit dem Centre Suisse d'Electronique et de Microtechnique SA (CSEM SA) und spricht einen Kantonsbeitrag von 3,7 Millionen Franken für die Jahre 2020 und 2021.

Regierung spricht Beiträge für Messstationen und Frühwarnsysteme in Graubünden

Für Niederschlag-, Temperatur- und Windmessungen sowie für Überwachungen von Massenbewegungen wie zum Beispiel Rutschungen werden in Graubünden in den Jahren 2020 bis 2024 gesamthaft 2,9 Millionen Franken aufgewendet. Die Regierung spricht dazu einen Kantonsbeitrag von 2,32 Millionen Franken.
Das Interkantonale Mess- und Informationssystem IMIS wird seit 1996 in Zusammenarbeit mit Bund, Kantonen, Gemeinden und weiteren Interessenverbänden entwickelt. Es umfasst Messstationen, die vom WSL-Institut für Schnee- und Lawinenforschung in Davos (SLF) koordiniert und überwacht werden. Die Daten dienen als Grundlage für die Erarbeitung der nationalen und regionalen Lawinenbulletins. Zudem werden sie für lokale Lawinenwarnungen verwendet.
Frühwarnsysteme werden eingesetzt, um beispielsweise die Massenbewegungen am Cuolm da Vi oberhalb von Sedrun oder den Steinschlag in Brienz zu überwachen. Sie stellen eine unverzichtbare Hilfe für Gemeindeverantwortliche dar, um die Bevölkerung rechtzeitig zu warnen und entsprechende Massnahmen wie Evakuierungen oder Strassensperrungen anzuordnen.

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© Schweizerisches Lawinenforschungsinstitut SLF

Für Niederschlag-, Temperatur- und Windmessungen sowie für Überwachungen von Massenbewegungen wie zum Beispiel Rutschungen werden in Graubünden in den Jahren 2020 bis 2024 gesamthaft 2,9 Millionen Franken aufgewendet. Die Regierung spricht dazu einen Kantonsbeitrag von 2,32 Millionen Franken.

Kantonsbeitrag für die Erschliessung Jenisberg in Bergün Filisur

Die Regierung genehmigt das Ergänzungsprojekt der Gemeinde Bergün Filisur "Erschliessung Jenisberg" unter Auflagen und spricht einen Kantonsbeitrag von 1,14 Millionen Franken. Die ganzjährig bewohnte Siedlung Jenisberg und die umliegenden Wälder sowie die Jenisberger Alp werden durch eine Fahrstrasse ab Bahnhof Wiesen erschlossen, die anfangs des zwanzigsten Jahrhunderts erbaut wurde. Das Projekt beinhaltet die Verbesserung der Zufahrt ab Bahnhof Wiesen, die umfassende Sanierung der Steinbogenbrücke über das Landwasser, den zusätzlichen Ausbau der Fahrstrasse bis oberhalb Jenisberg mit zusätzlichen Stützmauern, die Erneuerung von Zäunen, die Befestigung der Wendeplatten, stellenweise Verbreiterung und Verstärkung der Fahrbahn, zusätzliche Entwässerungen der Strassenoberfläche sowie Stabilisierungen von Böschungen. So sollen die erforderliche Fahrsicherheit und die erwünschte Gebrauchstauglichkeit der Erschliessung gewährleistet werden.

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Die Regierung genehmigt das Ergänzungsprojekt der Gemeinde Bergün Filisur "Erschliessung Jenisberg" unter Auflagen und spricht einen Kantonsbeitrag von 1,14 Millionen Franken.

Inkraftsetzung des Gesetzes über die Gebäudeversicherung

Die vom Grossen Rat in der Dezembersession 2019 beschlossene Teilrevision des kantonalen Gesetzes über die Gebäudeversicherung tritt rückwirkend auf den 1. April 2019 in Kraft. Durch die Teilrevision werden auch Schäden an Gebäuden versichert, die auf eine permanente Einwirkung zurückzuführen sind. Zu einer permanenten Einwirkung gehört die permanente Rutschung, wovon verschiedene Gebiete im Kanton Graubünden betroffen sind. Grund für die Teilrevision ist die Tatsache, dass Gleitprozesse (Erdrutsche und permanente Rutschungen) im alpinen und voralpinen Raum zunehmen.

Die vom Grossen Rat in der Dezembersession 2019 beschlossene Teilrevision des kantonalen Gesetzes über die Gebäudeversicherung tritt rückwirkend auf den 1. April 2019 in Kraft.

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Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden