Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
In Ihrer Antwort an das Komitee "Pro Umfahrung Saas" bekräftigt die Regierung ihren Willen, wonach sie alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen wird, um die Umfahrung von Saas zu realisieren.

Am 11. März 1997 hatte das Komitee "Pro Umfahrung Saas" eine Petition eingereicht. Die mit etwa 12'000 Unterschriften versehene Bittschrift fordert, dass die Umfahrung der Prättigauer Ortschaft Saas sofort erstellt wird. In ihrer Antwort an das Komitee "Pro Umfahrung Saas" nimmt die Regierung Stellung zu den einzelnen Forderungen und führt im wesentlichen folgendes aus:
Gegen die Auflageprojekte von 1983 und 1989 sind verschiedene Einsprachen erhoben worden. Zudem fehlen Bundesmittel, um alle Bündner Hauptstrassen-Umfahrungen gleichzeitig auszuführen. Die aus diesen Umständen entstandenen Verzögerungen können nicht der Regierung angelastet werden.
Die verfügbaren Bundesgelder reichten leider nicht aus, um die Umfahrung von Saas ins Mehrjahres-Programm 1996-1999 für den Ausbau des schweizerischen Hauptstrassen-Netzes aufzunehmen. Damit konnte das ursprüngliche Ziel, die Umfahrungen Küblis, Saas und Klosters gleichzeitig in Betrieb zu nehmen, nicht mehr eingehalten werden. Bezüglich des weiteren Vorgehens wurde eine Neuorientierung nötig.
Die Regierung wird sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass das Projekt Umfahrung Saas ins Mehrjahresprogramm 2000-2003 des Bundes aufgenommen wird.
Das Projekt der Umfahrung Saas wird derart vorangetrieben, dass ein Baubeginn im Jahr 2000 möglich wäre.
Durch eine Revision des Strassenfinanzierungs-Gesetzes soll dafür gesorgt werden, dass auch die zur Realisierung der Umfahrung Saas nötigen Kantonsmittel für die entsprechenden Jahre zur Verfügung stehen.
Werden diese Vorgaben erreicht, dürfte die Zeitspanne zwischen der Inbetriebnahme der Umfahrungen Klosters und Saas nicht allzugross sein.
Die Petition fordert überdies, dass der Baubeginn der Umfahrung Saas nicht nach demjenigen der Umfahrung Flims erfolgen dürfe. Dazu stellt die Regierung fest, dass in intensiven Verhandlungen mit den zuständigen Bundesbehörden erreicht wurde, die Umfahrung Flims definitiv ins Mehrjahresprogamm 1996-1999 aufzunehmen. Damit dürfte grundsätzlich die Möglichkeit bestehen, mit den bezüglichen Bauarbeiten im Herbst 1998 zu beginnen. Die Erfüllung der Petitions-Forderung hätte den Verzicht auf die ab 1998 vom Bund vorgesehenen Mittel und eine Verzögerung für die Umfahrung Flims zur Folge, ohne dass damit ein Vorteil für die Umfahrung Saas entstehen würde.

Gerichtsstandsgesetz des Bundes wird begrüsst
In ihrer Stellungnahme an Bundesrat Arnold Koller unterstützt die Regierung den Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über den Gerichtsstand in Zivilsachen. Dieser sieht vor, das schweizerische Gerichtsstands-Wesen zu vereinheitlichen. Im Bundes-Zivilrecht und den 26 verschiedene kantonale Prozessordnungen besteht derzeit eine immense Rechtszersplitterung. Die Unübersichtlichkeit und Rechtsunsicherheit einerseits sowie die entstehenden Rechtsungleichheiten andererseits sind auch im Kanton Graubünden zu beklagen. Der Bedarf nach einer gesamtschweizerischen Regelung ist zweifellos ausgewiesen. Als verfassungsrechtliche Grundlage dafür muss der Artikel 59 der Bundesverfassung revidiert werden. Die Regierung weist jedoch darauf hin, dass das vorliegende Vernehmlassungs-Verfahren keineswegs der Diskussion um eine weitergehende oder gar umfassende Vereinheitlichung des Zivilprozess-Rechts vorgreifen darf.

Rückgabepflicht für Elektro- und Elektronik-Schrott
Gegenüber Bundesrätin Ruth Dreifuss nimmt die Regierung Stellung zum Entwurf der Verordnung über die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG). Die Verordnung will mit wenigen und einfach anwendbaren Vorschriften erreichen, dass ausgediente Geräte umweltgerecht verwertet werden. Zugleich werden klare Ziele für das Recycling gesetzt.
Die Regierung begrüsst diese Verordnung, da eine Lösung auf freiwilliger Basis mit einer vorgezogenen Entsorgungs-Gebühr bisher leider nicht realisiert werden konnte. Durch die Verordnung könnten grössere Mengen an wertvollen Materialien (z.B. Eisen, Kupfer und Aluminium) zurückgewonnen und verwertet werden. Zudem würden Schwermetall-Schadstoffe wie Blei, Zink und Cadmium von den Siedlungsabfällen ferngehalten.
In der Schweiz fallen jährlich schätzungsweise 110'000 Tonnen elektrische und elektronische Geräte als Abfall an. Ein Grossteil, nämlich 80'000 bis 100'000 Tonnen, entfällt auf die Produkte der Büro- und Unterhaltungs-Elektronik sowie auf Haushaltsgeräte.

Lenkungsabgaben sollen Ozonschicht entlasten
Die Regierung begrüsst auch die Entwürfe der Verordnungen über die Lenkungsabgaben auf flüchtigen organischen Verbindungen und auf Heizöl Extraleicht, sofern es einen Schwefelgehalt von mehr als 0.1 Prozent aufweist.
Die Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC, volatile organic compounds) tragen unter Einwirkung der Sonneneinstrahlung bei zur übermässigen Ozonbildung in Bodennähe (sog. Sommersmog). In der Schweiz sind die Ozonwerte immer noch deutlich zu hoch. Der Grenzwert von 120 Mikrogramm pro m3 als Stunden-Mittelwert wird an Sommertagen häufig überschritten. Diese hohen Ozonwerte beeinträchtigen Gesundheit und Umwelt. Sie erhöhen die Anfälligkeit für Atemwegs-Erkrankungen und beeinträchtigen das Pflanzenwachstum.
Das Ziel der Lenkungsabgabe auf Heizöl Extraleicht (HEL) mit mehr als 0.1 Prozent Schwefelgehalt besteht darin, eine Reduktion der Umweltbelastung über einen höheren Marktanteil von HEL mit weniger Schwefel zu erreichen. Diese Qualität kann ohne technische Probleme und mit verhältnismässig geringen Mehrkosten hergestellt werden. HEL mit einem geringeren Schwefelgehalt als 0.1 Prozent unterliegt der Abgabe nicht.

Aus Regionen und Gemeinden
Die Regierung genehmigt das Bauprojekt für die bauliche und energietechnische Sanierung des Schulhauses in Waltensburg/Vuorz. An die anrechenbaren Kosten von maximal 900'000 Franken wird ein kantonaler Baubeitrag von 25 Prozent zugesichert.
Mit Auflagen und Anweisungen gutgeheissen wird eine Teilrevision der Ortsplanung von Cazis betreffend das Viehvermarktungs-Zentrum Unterrealta. Genehmigt wird zudem die Gemeindeverfassung von Hinterrhein.
Für verschiedene Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im Gesamtbetrag von rund 16 Mio. Franken freigegeben.
Jahr: 1998
Neuer Artikel