Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Die Regierung unterbreitet dem Grossen Rat Botschaft und Entwurf für eine Totalrevision der Verordnung über die amtlichen Schätzungen. Die Änderungen betreffen den organisatorischen wie auch den materiellen Bereich.
Die wichtigste materiellen Änderung bestehen darin, dass sich die Schätzungswerte neu konsequent am Markt orientieren und die Gebühren für Schätzungen auf ein kostendeckendes Niveau angehoben werden sollen. Die neue Verordnung will dafür klare gesetzliche Grundlagen schaffen. Alle Kosten der amtlichen Schätzungen sollen künftig nach dem Nutzniesser- und Verursacherprinzip gedeckt werden. Grundlage für das Festsetzen der Gebühren bildet eine betriebsinterne Vollkostenrechnung. Diese bietet Gewähr dafür, dass die Höhe der Gebühren korrekt festgelegt und die Anteile auf die Nutzniesser verteilt werden können (Gebäudeversicherungsanstalt, Steuerverwaltung und andere kantonale Ämter, Grundeigentümer sowie neu die Gemeinden).
Wer Grundeigentum besitzt, hat neu die Pflicht, bei Neubauten und wesentlichen Umbauten eine Schätzung zu beantragen. Der Entwurf sieht überdies vor, das Recht auf Akteneinsicht auszudehnen und den Rechtsschutz teilweise neu zu regeln. In organisatorischer Hinsicht wird die Mitgliederzahl der Schätzungskommissionen von drei auf zwei reduziert und die Altersgrenze für nebenamtliche Schätzerinnen und Schätzer auf 65 festgelegt, während die Wahlbestimmungen für vollamtliche Schätzer und Schätzerinnen der kantonalen Personalverordnung angepasst werden.

Fleischkontrolle geht von den Gemeinden über auf den Kanton
Eine weitere Botschaft betrifft eine neue kantonale Fleischhygieneverordnung. Die Gemeinden sollen entlastet werden, indem die Verantwortung für die Fleischkontrolle dem Kanton übertragen wird. Die Organisation der Fleischkontrolle soll den Vorgaben des Lebensmittelgesetzes und der Fleischhygieneverordnung des Bundes angepasst und analog zur Lebensmittelkontrolle gegliedert werden in die drei Ebenen Kantonstierarzt, Fleischinspektor und Fleischkontrolleure.
Derzeit müssen die Gemeinden alle vier Jahre einen Fleischschauer und einen Stellvertreter wählen, auch wenn in der Gemeinde keine Schlachtanlagen betrieben werden. In Zukunft sollen diese vom Veterinäramt nur noch für die bewilligten Schlachtanlagen gewählt werden, wobei grundsätzlich Tierärzte und Tierärztinnen eingesetzt werden.
Heute werden die Fleischkontrolleure vorwiegend durch die Gemeinden entschädigt, die ihrerseits von den Metzgereien Gebühren erheben. Neu soll die Regierung die Gebühren in ähnlicher Weise wie beim Tarif für Amtstierärzte, Vieh- und Bieneninspektoren festsetzt. Bei den regulären Schlachtungen entstehen dem Kanton keine Mehrkosten, im Bereich der Not- und Krankschlachtungen jedoch wird mit zusätzlichen Kosten von jährlich 12'000 bis 15'000 Franken gerechnet. In Graubünden werden im Schnitt 400 bis 500 Not- und Krankschlachtungen pro Jahr durchgeführt. Ein Teil der damit verbundenen Mehrkosten soll neu der Kanton tragen. Da ein volles Überwälzen der Kosten auf die Verursachenden dazu führen könnte, dass kranke Tiere zu spät oder gar nicht gemeldet werden, soll nur eine bescheidene Gebühr von zehn Franken pro Not- oder Krankschlachtung erhoben werden.
Im Rahmen der BSE-Bekämpfung ist ab Anfang 1999 bei Tieren der Rindergattung über sechs Monaten sowie bei Schafen und Ziegen über 12 Monaten neu eine Schlachttieruntersuchung durch den zuständigen Fleischkontrolleur vorgeschrieben. Die Schlachttiere müssen vor und nach der Schlachtung, also zweimal untersucht werden. 1997 wurden in Graubünden rund 12'500 Tiere dieser Kategorie geschlachtet. Die Kosten für die eigentliche Schlachttieruntersuchung sind in der Grundgebühr der Fleischkontrolle enthalten, der Aufwand für den zweiten Besuch im Schlachthof muss jedoch entschädigt werden. Gemäss Fleischhygieneverordnung des Bundes können dafür maximal 20 Franken verlangt werden. Der zusätzliche Aufwand von etwa 250'000 Franken wird vom Kanton auf die Verursachenden überwälzt.

Anpassungen beim öffentlichen Verkehr
Die Teilrevision der regierungsrätlichen Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über den öffentlichen Verkehr wird genehmigt. Sie umfasst gewisse Anpassungen auf kantonaler Ebene, weil Anfang 1999 die Bahnreform und die damit zusammenhängenden Erlasse in Kraft getreten sind. So ist u.a. die eidg. Automobilkonzessionsverordnung aufgehoben und durch die Verordnung über die Personenbeförderungskonzession ersetzt worden. Auch die eidg. Fahrplanverordnung wurde totalrevidiert. Das neue Bundesrecht ruft zwar nicht zwingend nach einer Neueinteilung der kantonalen Fahrplanfegionen, diese Frage soll aber unter Einbezug der Regionalorganisationen gesondert geprüft werden. Die neuen Ausführungsbestimmungen werden im kantonalen Amtsblatt publiziert.

Kulturbeiträge
Es werden Beiträge und Defizitgarantien im Gesamtbetrag von 357'000 Franken gesprochen an die folgenden kulturellen Werke, Projekte und Veranstaltungen:
- Acht professionelle Theaterproduktionen im Jahre 1999 in Chur von Verein Freilichtspiele, Klibühni. Das Theater, In Situ Kulturwerkstatt und Theater ressort k,
- Freilichtaufführungen des Theaterstücks "Madris" im August 1999 in Untervaz,
- Herausgabe von Band 2 des Buchs "Erzählenhören - Frauenleben in Graubünden" durch den Octopus-Verlag,
- Herausgabe eines Märchenbands von Vic Hendry,
- Herausgabe eines Gedichtbands von Martin Fontana durch die Renania,
- Herausgabe eines Buchs über Richard La Nicca durch die psychiatrische Klinik Beverin,
- Konzerttournée 1999 in Japan des Jazzmusikers Werner Lüdi, Malans,
- Herausgabe der CD "MinuteAge" von Reto Senn (Trin) mit Margrit Rieben und John Wolf Brennan,
- Uncool Jazz-Festival vom 13. bis 15. Mai 1999 in Le Prese,
- Uraufführung der Sinfonie Nr. 4 von Gion Antoni Derungs durch den Kammerchor Oberthurgau,
- Konzerte der Singschule Chur, der St. Galler Singschule und des Orchesters des Konservatoriums Kromeriz (Tschechien) im April/Mai 1999 (Aufführung des Oratoriums "Paulus" und einer Kantate von Mendelssohn),
- Konzerte des Jugendchors "Ils Cantins" sowie des Chors und des Orchesters des Konservatoriums Zürich vom 7. März 1999 in Disentis (Glagolitische Messe von Janacek),
- Konzert des gemischten Chors der Evangelischen Mittelschule Schiers vom 26. März 1999 in Schiers (Werke von Schubert und Mendelssohn),
- Konzerte des Chors "CantAurora" vom 5. bis 7. März 1999 in Chur, Tumegl/Tomils und Schiers (Requiem von Mozart),
- 17. Concorso internazionale di musica per giovani interpreti in Roveredo (15./16. Mai 1999),
- Konzerte 1999 im Casti Aspermont in Sagogn,
- Kulturelle Veranstaltung vom 13./14. März 1999 auf Schloss Tagstein in Masein (Konzerte und Vorträge zum Gedenken an Paul Juon und Anton Feltscher),
- Herausgabe einer CD durch den Festivaljugendchor der Musikkurswochen des Kulturkreises Arosa, und
- Neu-Uniformierung 1999 der Musikgesellschaft Union, Chur.
Sportbeiträge
Rund 35'000 Franken werden als Sport-Toto-Beiträge ausgerichtet an:
- UHC Desertina Bulls Disentis, um Gross- und Kleinfeldbanden für Unihockey zu kaufen,
- Skiclub Turba Bivio, um eine Zeitmessanlage mit Auswertungssoftware, einen Computer mit Drucker, 50 Kippstangen und eine Bohrmaschine anzuschaffen,
- Club da svoul a vela Muottas Samedan, um ein Doppelsitzersegelflugzeug, einen Hänger mit Zubehör sowie zwei Fallschirme zu kaufen,
- Internationaler Schlittelclub Davos, um Holztafeln anzuschaffen, die die neue Hornschlittelbahn Rotschtobel-Davos-Glaris absichern sollen,
- Skiclub Ilanz, um eine neue Funkzeitmessanlage zu kaufen,
- Ski St. Antönien, um eine Anzeigetafel für die Zeitmessanlage und 50 Kippstangen anzuschaffen,
- Ski- und Sportclub Obersaxen, um eine Taco-Bohrmaschine mit Zubehör zu kaufen, und
- Sportschützen Domat/Ems, um 12 neue elektronische Scheiben in der bestehenden Kleinkaliberanlage einzubauen.
Aus den Gemeinden
Der Gemeinde Furna wird an die subventionsberechtigten Kosten von 500'000 Franken für den Forstwerkhof ein Kantonsbeitrag von 25 Prozent zugesichert.
Das Projekt für die Erweiterung der Schulanlage in Sils i.D. (erste Etappe) wird definitiv gutgeheissen. Anrechenbare Kosten für die Primarschule rund 1.5 Mio. Franken und für die Oberstufe rund 1.9 Mio. Franken, zugesicherte Baubeiträge 17.5 resp. 22.5 Prozent.
Das Projekt für die Sanierung und Erweiterung der Schulanlage Uors (Schule und Kindergarten) wird definitiv genehmigt. An die anrechenbaren Kosten von rund 1.7 Mio. Franken werden Baubeiträge von 40 Prozent zugesichert.
Gegenüber dem Bundesamt für Verkehr beantragt die Regierung, der Diavolezza Bahn AG die Konzessionsänderung zu bewilligen, um die Vierersesselbahn "Diavolezzafirn" umzubauen und umzurüsten.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
Neuer Artikel