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Die Bündner Regierung hat mit Erleichterung vom Freispruch des Kantonsgerichts Graubünden in Sachen Strafklage gegen den Kommandanten der Kantonspolizei, Markus Reinhardt, Kenntnis genommen. Das tragische Ereignis mit tödlichem Ausgang am Churer Rosenhügel hat alle Beteiligten und Betroffenen während fast zwei Jahren ausserordentlich belastet.
Der dem Gerichtsverfahren zu Grunde liegende Entschluss des Polizeikommandanten musste unter äusserst schwierigen Umständen gefällt und verantwortet werden. Diesen Aspekten hat das Kantonsgericht Graubünden nach eingehender Prüfung des Falles Rechnung getragen, indem es den Schiessbefehl unter den besonderen Umständen und zum Schutz unbeteiligter Dritter als verhältnismässig und gerechtfertigt beurteilt hat.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden
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