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Die Regierung unterstützt das Umsetzungskonzept für die Realisierung des Spitalplatzes Chur. Es stellt eine zweckmässige Grundlage für eine bedarfsgerechte und qualitativ hochstehende medizinische Versorgung der Bevölkerung des gesamten Einzugsgebiets zu möglichst günstigen Kosten dar.

Gegenüber der gemeinsamen Spitalkommission der einfachen Gesellschaft "Spitäler Chur" nimmt die Regierung Stellung zum Umsetzungskonzept für die Realisierung des Spitalplatzes Chur. Sie tut dies im Namen des Kantons, der Träger des Frauenspitals Fontana ist. Das Umsetzungskonzept entspricht der auf politischer Ebene seit längerer Zeit geforderten Optimierung der Leistungen von Kantonsspital, Kreuzspital und Frauenspital Fontana.
Auf administrativer und juristischer Ebene zeigt das Konzept auf, wie die äusserst komplexe Organisation des Spitalplatzes Chur effizienter gestaltet werden kann. Im medizinischen Bereich wird dargelegt, wie die chirurgischen und medizinischen Disziplinen unter den drei Häusern aufzuteilen sind, um Doppelspurigkeiten möglichst ausmerzen zu können. Dazu werden eigentliche Kompetenzzentren geschaffen, die sich positiv auf die medizinische Qualität und Fortentwicklung auswirken sollten. Im betriebswirtschaftlichen Teil werden die voraussichtlichen Kostendämpfungs-Effekte erläutert.
Einige der wichtigsten Elemente des Umsetzungskonzepts, die von der Regierung ausdrücklich befürwortet werden, sind die Folgenden:
- Die drei Spitalträger (alles Stiftungen) gründen eine gemeinsame Betriebsgesellschaft in Form einer AG. Die Betriebsgesellschaft wird frühestens Anfang 2003 tätig, die Umsetzung des Spitalplatzes Chur erfolgt innert drei bis fünf Jahren.
- Die drei Stiftungsträger schliessen mit der neuen Betriebsgesellschaft je einen identischen Managementvertrag ab. Diese Lösung besteht bereits zwischen dem Kantons- und dem Frauenspital Fontana und hat sich bewährt. Um die Management-Verträge auszuarbeiten wird eine neue Arbeitsgruppe gebildet.
- Das Eigentum an den Liegenschaften und Einrichtungen bleibt weiterhin bei den bisherigen Stiftungen.
- Die Betriebsgesellschaft führt die Finanz- und Betriebs-Buchhaltung mit je einem separaten Rechnungskreis für jedes Spital.
- In der neuen KVG-Spitalliste, die nach Leistungsaufträgen in Kategorien zu gliedern ist, trägt der Kanton der vorgesehenen Disziplinenkoordination unter den drei Spitälern Rechnung. Jeder Spitalträger erhält einen eigenen Leistungsauftrag des Kantons.
- Um das vorgesehene Disziplinenkonzept auszuarbeiten, werden die jeweils beteiligten Medizinal- und Fachpersonen beigezogen.

Kreuzspital soll klar Stellung nehmen
Die von Exponenten des Kreuzspitals in Spiel gebrachte Variante eines Verkaufs des Spitals oder einer Übergabe der Betriebsführung des Kreuzspitals an die Hirslanden-Gruppe steht nach Auffassung der Regierung weder im Einklang mit den Zielen und Vorgaben des Grossen Rats und des Gemeindeverbands Churer Rheintal noch mit den Zielen und Grundsätzen der Gesundheitspolitik der Regierung. Die Regierung erwartet von der Stiftung Kreuzspital Chur, dass sie bis am 20. April zum Umsetzungskonzept Spitalplatz Chur Stellung nimmt und verbindlich entscheidet. Das Kreuzspital könne im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens Varianten zur Diskussion stellen. Die Regierung weist in diesem Zusammenhang jedoch darauf hin, dass bei einer Führung des Kreuzspitals durch die Hirslanden-Gruppe die Voraussetzungen für das Gewähren von Betriebsbeiträgen durch den Kanton voraussichtlich nicht mehr erfüllt sein dürften.

Vernehmlassungen an den Bund
Die Regierung begrüsst die geplanten Änderungen der Stoff- und der Luftreinhalte-Verordnung. Die Neuerungen sind notwendige Anpassungen an das Montreal- und an das Kyoto-Protokoll, zu deren Umsetzung sich die Schweiz verpflichtet hat. Sie zielen darauf ab, die Ozonschicht zu schützen und den Treibhaus-Effekt zu begrenzen. Der illegale Handel mit Stoffen, die die Ozonschicht abbauen, soll durch von Ein- und Ausfuhrlizenzen unterbunden werden. Das Lösungsmittel Bromchlormethan und das Schädlingsbekämpfungs-Mittel Methylbromid sollen verboten werden. Einrichtungen im Bereich der Kälte- und Klimatechnik sollen nicht mehr mit FCKW und ab 2015 auch nicht mehr mit HFCKW versorgt werden dürfen.
Auch die Änderung der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen Verbindungen wird unterstützt. Anfang 2003 wird der Abgabesatz planmässig von heute zwei Franken auf drei Franken pro Kilogramm VOC (volatile organic compounds = flüchtige organische Verbindungen) erhöht. Auf den gleichen Zeitpunkt hin soll der Kreis der Firmen erweitert werden, die VOC vorläufig abgabefrei beziehen können. Dazu wird die Schwelle von heute 200 Tonnen auf neu 50 Tonnen reduziert. Die Regierung stimmt diesem Vorschlag im Sinn eines tragfähigen Kompromisses zu. Der Schwellenwert von 50 Tonnen sollte jedoch nicht unterschritten werden.

7.8 Millionen für Strassenprojekte
Für verschiedene Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im Gesamtbetrag von 7.8 Millionen Franken freigegeben (Umbau Anschluss Landquart Ost an der A13a, Unterhalt Averserstrasse, Sanierung Domleschgerstrasse in Sils i.D. innerorts, Belagsarbeiten Julierstrasse in Malix innerorts, Unterhalt Oberländerstrasse zwischen Valendas und Castrisch, Ausbau Safienstrasse zwischen Türlihus und Arezen, Stützmauer Mulins zwischen Vinadi und Samnaun und Baumeisterarbeiten Umfahrung Klosters).

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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