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Die neue "Verordnung betreffend die Revisionsstelle von Stiftungen" hält fest, welche Stiftungen keine oder eine besonders befähigte Person als Revisorin beziehungsweise als Revisor haben müssen. Die Bündner Regierung ist mit dem Verordnungsentwurf grundsätzlich einverstanden.

Die Kantone als Aufsichtsbehörde der Stiftungen können, müssen aber nicht eine Stiftung von der Pflicht befreien, eine Revisionsstelle zu bezeichnen, schlägt der Bund vor. Entscheidend dafür ist die Höhe des Reinvermögens - dieses darf in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht höher als 20'000 Franken sein - und die Stiftung darf nicht öffentlich zu Spenden aufrufen. Bei Stiftungen hingegen, die öffentlich zu Spenden aufrufen und dabei in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren mehr als 100'000 Franken erhalten, muss eine besonders befähigte Person als Revisorin beziehungsweise als Revisor eingesetzt werden.

Im Bündner Recht sind keine Normen für eine obligatorische Revisionsstelle und eine obligatorische Buchführungspflicht von Stiftungen festgelegt. Allfällige Anpassungen des Bündner Rechts könnten allerdings bis anfangs Juli 2005 vorgenommen werden, schreibt die Bündner Regierung in ihrer Stellungnahme an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Rhätische Bahn: Die veralteten Fernsteuerungen für die Kreuzungsstationen auf der Arosalinie, auf der Berninalinie, zwischen Pontresina und Spinas sowie zwischen St. Moritz und Scuol sollen komplett erneuert werden. Dafür hat die Regierung Kantonsbeiträge von insgesamt rund 2,8 Millionen Franken bewilligt. Der Bund beteiligt sich an diesen Projekten mit insgesamt rund 12,7 Millionen Franken.
- Fundaziun Planta Samedan: Für die Digitalisierung der Bibliotheksbestände erhält die Stiftung bis 2007 einen einmaligen Kantonsbeitrag von 35'000 Franken.
- Museum regiunal Surselva MRS: Für das Projekt "Neupositionierung MRS" hat die Regierung bis 2006 einen Kantonsbeitrag von insgesamt 20'000 Franken genehmigt. Damit will das Museum seine strategische Ausrichtung für die Zukunft festlegen und ein Betriebskonzept erarbeiten.
- Mittel aus der Interkantonalen Landeslotterie: Die Föderalistische Union Europäischer Volksgruppen und die Società culturale di Bregaglia erhalten insgesamt Kantonsbeiträge von maximal 35'000 Franken für das FUEV-Seminar "Völker ohne Kin-State und ihre Autonomie" in Disentis/Mustér beziehungsweise für das Projekt "Il giardino del suono" in Stampa.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt rund zehn Millionen Franken für den Bau und die Sanierung diverser Strassenabschnitte bewilligt:
- Rechtsrheinische Oberländerstrasse Carreratobel-Valendas: Lehnenbrücken "Bergwegli", "Sandkehr West" und "Chera 2".
- Sevgein-Riein: Strassenabschnitt Bargun-Flutginas
- Oberalpstrasse: Strassenabschnitt Sumvitg-Spligias;
- Schinstrasse: Sanierung Tunnel Muttnertobel;
- Umfahrung Filisur: Bau Faleinerbachbrücke;
- Prättigauerstrasse: Umfahrung Klosters, Anschluss Klosters Selfranga/Vereina und Korrektion "Gruobenstutz".

Personelles
- Martin Frei (1972), zurzeit in Amriswil, ist per 1. Juli im Amt für Wald als Forstingenieur Leitung Schutzbauten gewählt worden.
- Ruedi Gall (1964), zurzeit in Berschis, ist per 1. November im Tiefbauamt als Ressortleiter Erhaltung Kunstbauten gewählt worden.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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