Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Totalrevision Lebensmittelgesetz auf halbem Wege
In ihrer Vernehmlassungsantwort an den Bund über die geplante Totalrevision des Lebensmittelgesetzes begrüsst die Bündner Regierung vor allem die Angleichung der technischen Vorschriften im Bereich Lebensmittelsicherheit an diejenigen der EU. Dies vereinfacht den Handel mit der EU und ist auch aus Sicht des Verbraucherschutzes sinnvoll. Die Regierung hält weiter fest, dass die Totalrevision auf halbem Weg stehen geblieben ist. Wie in der EU sollten in das neue Lebensmittelgesetz alle Aspekte der Lebensmittelsicherheit miteinbezogen werden. Dazu gehört der Einbezug der Anforderungen an die Primärproduktion und an die Futtermittel sowie bezüglich Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit. Die Vereinheitlichung der Gesetzgebungen sowie die Prüfung der Strukturen und Zuständigkeiten im Bereich Lebensmittelkontrolle auf Stufe Bund sind wichtige Voraussetzungen für einen effizienten Vollzug in den Kantonen.

Geplante 6. IV-Revision stösst auf Kritik
Die Bündner Regierung ist mit dem Vorentwurf des ersten Massnahmenpaketes der 6. Revision des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IV) nicht zufrieden. Ein Hauptziel der Vorlage, namentlich die Verbesserung der beruflichen Integration behinderter Menschen, wird von der Regierung ausdrücklich unterstützt.
In ihrer Vernehmlassungsantwort bemängelt sie jedoch, dass die Entscheidungsgrundlagen ungenügend und die Auswirkungen der Massnahmen auf die Kantone und die künftige soziale Sicherheit nur lückenhaft dargestellt sind und wichtige Fragen nicht beantwortet werden. Zudem werden die Auswirkungen der 5. IV-Revision nicht miteinbezogen. Betreffend Assistenzbeitrag begrüsst die Regierung grundsätzlich die Stossrichtung ''ambulant vor stationär`` sowie die Massnahmen zur Erhöhung der Selbstbestimmung behinderter Menschen. Das Konzept, über einen Assistenzbeitrag ambulante Behandlungen statt eines Heimeintritts zu fördern, steht im Einklang mit einer strategischen Stossrichtung des Kantons Graubünden im Behindertenbereich. Die vorgeschlagene Finanzierung des Assistenzbeitrages wird hingegen abgelehnt mit der Begründung, dass dessen Einführung gemäss den Vorgaben des Bundesrates nicht nur beim Bund, sondern auch bei den Kantonen nicht zu neuen Kosten führen darf.

Mehr Bundesbeiträge für Biodiversitätsprojekte
Der Kanton Graubünden soll für Projekte im Bereich der Biodiversität mehr Bundesbeiträge erhalten. Die Bündner Regierung hat die entsprechenden Ergänzungen der NFA-Programmvereinbarungen in den Bereichen "Natur und Landschaft (NHG)" sowie ''Biodiversität im Wald" mit dem Bundesamt für Umwelt genehmigt.
Das Bundesparlament hatte am 11. März 2009 beschlossen, im laufenden Jahr zusätzlich insgesamt 24 Millionen Franken in die Biodiversität zu investieren. In der ergänzten Programmvereinbarung im Bereich "Natur und Landschaft (NHG)" sind für den Kanton Graubünden für die nächsten drei Jahre Projekte mit Gesamtkosten in der Höhe von 3.59 Millionen Franken enthalten. Daran beteiligt sich der Bund mit 1.64 Millionen Franken. Auf den Kanton entfallen Kosten von 1.95 Millionen Franken. Für Projekte im Bereich "Biodiversität im Wald" sind zusätzliche Bundesbeiträge von 0.4 Millionen Franken vorgesehen.

Aus Gemeinden und Regionen
  • Cauco: Die Totalrevision der Ortsplanung der Gemeinde Cauco vom 13. April 2008 wird genehmigt.
  • Heinzenberg/Domleschg: Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Statuten des Schulverbandes Heinzenberg/Domleschg. Sie treten rückwirkend auf das Schuljahr 2008/2009 in Kraft.
  • Obersaxen Mundaun: Die Statuten der Feuerwehr Obersaxen Mundaun werden mit einer Ausnahme genehmigt. Sie treten rückwirkend auf den 1. Januar 2009 in Kraft.
  • Ramosch: Das Projekt für die Erneuerung und den Ausbau der Wasserversorgung der Siedlungsgebiete Ramosch und Vnà wird genehmigt und mit einem Beitrag von maximal 1'061'000 Franken unterstützt.
  • Schiers: Die Teilrevision der Ortsplanung vom 8. Mai 2009 wird genehmigt.
  • Zernez: Die Teilrevision der Ortsplanung "Ruzön" vom 26. Juni 2009 wird genehmigt.
  • Verschiedene: Die Regierung genehmigt den Vertrag zwischen dem Kanton Graubünden und den Gemeinden Ardez, Ftan, Scuol, Sent und Tarasp betreffend Übernahme gemeindepolizeilicher Aufgaben durch die Kantonspolizei Graubünden.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
  • AlpFUTUR: Der Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon ART in Zürich und der Eidgenössischen Forschungsanstalt WSL in Birmensdorf wird an das Projekt AlpFUTUR für die Jahre 2009 bis 2012 ein Beitrag von 100'000 Franken gewährt.
  • KARCH: Der Koordinationsstelle für Amphibien- und Reptilienschutz in der Schweiz (KARCH) wird für die Jahre 2009 bis 2011 ein Beitrag von 55'000 Franken gewährt.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 1'600'000 Franken für den Bau und die Sanierung des folgenden Strassenabschnitts bewilligt:
- Domleschgerstrasse: Baumeisterarbeiten Scheid - Feldis

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
Neuer Artikel