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Am Sonntag, 17. Mai 2009, gelangen als kantonale Sachvorlagen die Teilrevision der Kantonsverfassung (Aufgabenentflechtung bei der Justiz) sowie die Kantonale Volksinitiative "ethik.initiative" und der Gegenvorschlag des Grossen Rates (Teilrevision des Gesetzes für die Volksschulen des Kantons Graubünden: "Modell 1 + 1") zur Abstimmung. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen.
Auf eidgenössischer Ebene werden am 17. Mai 2009 der Bundesbeschluss vom 3. Oktober 2008 "Zukunft mit Komplementärmedizin" (Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin") und der Bundesbeschluss vom 13. Juni 2008 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft betreffend die Übernahme der Verordnung über biometrische Pässe und Reisedokumente der Volksabstimmung unterbreitet.

Wirtschaftsentwicklungsverordnung wird angepasst
Die Bündner Regierung hat eine Teilrevision der Verordnung über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung im Kanton Graubünden genehmigt und auf den 1. März 2009 in Kraft gesetzt. Neu können die Behörden damit einen vorzeitigen Arbeits- oder Baubeginn bewilligen, wenn der Entscheid über die Gewährung einer Förderleistung ausnahmsweise nicht vorher erfolgen kann.
Bei der Bearbeitung von verschiedenen Förderfällen wurde im vergangenen Jahr festgestellt, dass der Kanton vereinzelt über die Förderung gewisser Projekte erst nach Bau- oder Arbeitsbeginn entscheiden kann, da für eine abschliessende Beurteilung die notwendigen Unterlagen noch fehlen. In solchen Ausnahmefällen sollen die Behörden daher den Gesuchstellenden eine vorzeitige Arbeits- oder Baufreigabe bewilligen können, ohne allerdings ein Präjudiz auf die Gewährung einer Förderleistung zu schaffen.

Aus Gemeinden und Regionen
Oberengadin: Die Regierung hat den von der Region Oberengadin beschlossenen Regionalen Richtplan Zweitwohnungsbau mit einer Präzisierung genehmigt. Die Präzisierung betrifft die Ausnahmebestimmung, wonach Zweitwohnungs-Projekte von überwiegendem volkswirtschaftlichem Interesse von der Kontingentierung befreit sein sollen. Die Regierung hält fest, dass sich diese Privilegierung ausschliesslich auf Projekte zugunsten nachhaltiger Beherbergungsbetriebe oder im Interesse preisgünstiger Erstwohnungen beziehen dürfe. Der Regionale Richtplan geht zurück auf die im Jahre 2005 angenommene Volksinitiative zur Beschränkung des Zweitwohnungsbaus im Oberengadin.
Churwalden: Die von der Gemeinde Churwalden am 9. November 2008 beschlossene Teilrevision des Baugesetzes wird genehmigt.
Donat: Die Teilrevision der Ortsplanung "Pro Grand" der Gemeinde Donat vom 27. November 2008 wird genehmigt.
Grüsch: Die am 18. Dezember 2008 beschlossene Nutzungsplanung "Trutwis" der Gemeinde Grüsch wird genehmigt.
Rothenbrunnen: In der Gemeinde Rothenbrunnen wird innerorts flächendeckend die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt und eine "Tempo-30-Zone" mit Einbezug der Kantonsstrasse eingeführt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
Bildungszentrum Gesundheit und Soziales, Chur: Das Bauprojekt für den Einbau einer Brandmeldeanlage mit Vollüberwachung in der Unterkunft Salufer des Bildungszentrums Gesundheit und Soziales in Chur wird genehmigt und mit einem Kantonsbeitrag von 95'000 Franken unterstützt.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 805'000 Franken für den Bau und die Sanierung des folgenden Strassenabschnitts bewilligt:
- A28 Nationalstrasse: Planung und Projektierung Zentrale Dalvazza, Umfahrung Küblis

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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