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Die kantonalen rechtlichen Bestimmungen zum Handelsregisterwesen sollen an die geänderten Vorgaben des Bundes angepasst werden. Die Bündner Regierung hat die entsprechende Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Obligationenrecht zur Vernehmlassung freigegeben.
Auf den 1. Januar 2008 hatte der Bund die Eidgenössische Handelsregisterverordnung totalrevidiert. Diese Anpassungen haben Auswirkungen auf die Verfahren und Zuständigkeiten sowie die Aufsichts-, Beschwerde- und Busseninstanzen. Änderungen erfuhren auch die Bestimmungen bei der Löschung einer Gesellschaft im Handelsregister von Amtes wegen sowie bei der Wiedereintragung einer gelöschten Rechtseinheit.
Daran ist nun auch das kantonale Recht anzupassen. So müssen die Aufsicht über das Handelsregister und der Beschwerdeweg neu geregelt werden. Nach bisherigem Recht amtet die Aufsichtsbehörde auch als Beschwerdeinstanz. Neu wird zwischen einer administrativen Aufsicht (wie bisher das Departement für Volkswirtschaft und Soziales) und einer richterlichen Beschwerdeinstanz (Kantonsgericht) unterschieden. Ziel der Anpassungen ist es, mit einer schlanken Gesetzgebung kostengünstige und rasche Verfahren zu ermöglichen. Die neuen kantonalen Bestimmungen zum Handelsregisterwesen sollen im kantonalen Einführungsgesetz zum Schweizerischen Obligationenrecht geregelt werden.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Webseite des Departements für Volkswirtschaft und Soziales www.dvs.gr.ch unter der Rubrik Themen/Projekte veröffentlicht. Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. August 2009.

Auskunftsperson:
Regierungspräsident Hansjörg Trachsel, Vorsteher Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. 081 257 23 01

Regierung stimmt geplanter Lockerung des Verbots der Präimplantationsdiagnostik grundsätzlich zu
Die Bündner Regierung ist mit der vom Bund vorgeschlagenen Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes im Grundsatz einverstanden. Die Revision hebt das bisherige Verbot der Präimplantationsdiagnostik im Fortpflanzungsmedizingesetz auf. Unter Beachtung des Grundsatzes der Menschenwürde definiert sie strenge Rahmenbedingungen, unter denen die Präimplantationsdiagnostik für betroffene Paare zugänglich sein soll. Dies soll für Paare gelten, bei denen aufgrund ihrer Erbanlagen eine grosse Gefahr besteht, dass sie ihren Kindern die Veranlagung für eine schwere Krankheit übertragen.
Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort ausführt, öffnet sich bei diesem Thema ein Spannungsfeld zwischen dem technisch Möglichen und gesellschaftlich Wünschbaren. So ist sicherzustellen, dass strenge Kontrollen stattfinden. Gerade in der Fortpflanzungsmedizin besteht nämlich ein grosses Missbrauchspotenzial.

Aus Gemeinden und Regionen
- Unterengadin: Die Regierung genehmigt das von der Regionalversammlung des Regionalverbandes Pro Engiadina Bassa am 17. Juni 2008 beschlossene Raumentwicklungs- und Richtplangesetz. Zudem wird das Mehrjahresprogramm Regionale Raumentwicklung Engiadina Bassa für die Periode 2009 - 2011 zur Kenntnis genommen. Für die Umsetzung wird ein Kreditrahmen von 100'000 Franken gesprochen.
- Viamala: Der vom Regionalverband RegioViamala am 26. November 2008 beschlossene regionale Richtplan ''Kulturlandschaft mit landschaftsprägenden Bauten LPB Val Schons`` wird genehmigt und für die Behörden des Kantons Graubünden als verbindlich erklärt.
- Fläsch: Die Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Fläsch vom 3. November 2008 wird mit Vorbehalten und Anweisungen genehmigt.
- Malans: Die Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Malans vom 29. Oktober 2008 wird mit Auflagen, Anweisungen und Vorbehalten genehmigt.
- Masein und Flerden: Den Gemeinden Masein und Flerden wird an die Erneuerung der Wasserversorgung ein Beitrag von 415'800 Franken zugesichert.
- Mutten: Der Gemeinde Mutten wird an den Ausbau der Wasserversorgung ein Beitrag von 123'750 Franken zugesichert.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft: Der Kanton Graubünden beteiligt sich an den Kosten für das Forschungsprojekt "BüWaK - Bündner Wald im Klimawandel: Untersuchungen zur Bedeutung von Trockenheit für die Wachstumsdynamik von Waldbäumen`` der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) mit einem Beitrag von insgesamt 240'000 Franken. Dieser Beitrag verteilt sich auf die Jahre 2009 bis 2011.
- GKB-Sportkids: Das Nachwuchsförderungsprogramm GKB-Sportkids erhält für das Trainingsjahr 2009/2010 einen Beitrag von 145`000 Franken aus dem Sport-Fonds.
- SAC Sektion Bregaglia: Die Sanierung der SAC-Hütte SASC-Furä der SAC Sektion Bregaglia wird mit einem Beitrag von maximal 29`200 Franken aus dem Sportfonds unterstützt.
- Verein Alpenbikepark: Dem Verein Alpenbikepark wird für den Bau eines Mountainbike Trails ein Beitrag von höchstens 27`900 Franken aus dem Sport-Fonds zugesichert.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 1'285'000 Franken für den Bau und die Sanierung des folgenden Strassenabschnittes bewilligt:
- Oberalpstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Vallorca

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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