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Die Ostschweizer Kantonsregierungen erachten die Metropolitankonferenz Zürich aufgrund erster Erfahrungen als sinnvolle Ergänzung zur regionalen Zusammenarbeit der Ostschweizer Kantone in Fachbereichen. Die Ostschweizer Kantone sind jedoch gefordert, vermehrt das Verbindende und die gemeinsamen Interessen zu betonen, um im nationalen Standortwettbewerb und bei der Vergabe immer knapper werdender Bundesmittel nicht ins Hintertreffen zu gelangen.

Die diesjährige Plenarkonferenz der Ostschweizer Kantonsregierungen nahm in Appenzell Kenntnis von den Ergebnissen einer Arbeitsgruppe, welche die mutmasslichen Auswirkungen der im Jahr 2009 neu geschaffenen Metropolitankonferenz Zürich auf die Ostschweizer Regierungskonferenz (ORK) untersuchte. Drei Mitgliedskantone der ORK, Schaffhausen, Thurgau und St.Gallen, sind neu gleichzeitig auch Mitglieder der Metropolitankonferenz Zürich, zwei Kantone, Glarus und Graubünden, assoziierte Mitglieder. Damit besteht die Möglichkeit divergierender Interessen. Die Plenarkonferenz teilt die Auffassung der Arbeitsgruppe, dass die Gefahr gering ist. Sie sieht die ORK damit nicht in Frage gestellt, sondern erfährt die Metropolitankonferenz Zürich als sinnvolle Ergänzung der bestehenden Zusammenarbeit der Ostschweizer Kantone im Rahmen der ORK und der regionalen Fachdirektorenkonferenzen. Das Entstehen der Metropolitankonferenz Zürich verdeutlicht, dass das interkantonale und interkommunale Zusammenwirken in funktionalen Räumen eine immer grössere Bedeutung erlangt. Vor dem Hintergrund der erfolgten Entwicklungen muss jedoch vermehrt das Augenmerk darauf gelegt werden, das Verbindende der Ostschweizer Kantone herauszustreichen, insbesondere die gut funktionierende Zusammenarbeit in den regionalen Fachdirektorenkonferenzen, den Informationsaustausch und die punktuelle politische Zusammenarbeit, insbesondere bei der regionalen Interessenvertretung auf der Bundesebene.

Vorfinanzierung von Infrastrukturvorhaben des Bundes
Die Regierungen führten zudem eine Aussprache über die Problematik der Vorfinanzierung von Infrastrukturvorhaben des Bundes durch die Kantone. Aufgrund ihrer finanziellen Beteiligung an den Zinskosten der durch den Kanton Zürich vorfinanzierten Durchmesserlinie Zürich hat diese Thematik für die Ostschweizer Kantonsregierungen eine besondere Aktualität erhalten. Sie erachten es grundsätzlich als schlechte Lösung, wenn Infrastrukturvorhaben des Bundes durch die Kantone vorfinanziert werden müssen, weil sie sonst aufgrund der angespannten Finanzlage des Bundes auf die lange Bank geschoben würden. Die Entwicklung ist auch in föderalistischer Hinsicht problematisch. Jene Kantone, die sich eine Vorfinanzierung aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse leisten können, sind gegenüber anderen Kantonen im Vorteil, was die Disparitäten unter den Kantonen weiter verstärkt. Es obliegt dem Bund, diesbezüglich Strategien zu entwickeln, um sicherzustellen, dass kantonale Vorfinanzierungen nur dort erfolgen müssen, wo sie auch aus gesamtschweizerischer Sicht notwendig sind. Die Regierungen lehnen Vorfinanzierungslösungen im Grundsatz ab. Es obliegt dem Bund, den FinöV-Fonds in ausreichendem Mass zu alimentieren, wie dies für den Infrastruktur-Fonds beabsichtigt ist. Sie sind sich aber auch bewusst, dass sich die Ostschweizer Kantone dem Druck, Vorfinanzierungen in Einzelfällen einzugehen, nicht entziehen können, wenn sie die Verwirklichung von Infrastrukturvorhaben des Bundes zu Gunsten der Ostschweiz langfristig sicherstellen wollen.

Klare Definition des Service public bei der Postgesetz-Revision gefordert
Die Ostschweizer Kantonsregierungen nahmen mit Besorgnis von zahlreichen Poststellen-Schliessungen in den ländlich geprägten Gebieten der Ostschweizer Kantone Kenntnis. Sie setzen sich im Rahmen der laufenden Postgesetz-Revision auf Bundesebene für die Aufrechterhaltung eines kundengerechten Service public ein. So fordern sie insbesondere eine klare Definition des Service public sowie eine gesetzliche Verankerung des Mitspracherechts der Kantone bei der Definition des Service public.


Hinweis an die Redaktionen:
Weitere Auskünfte erteilt am 12. März 2010, 09:00 bis 11:00 Uhr, Regierungsrat Robert Marti (Glarus; Präsident der ORK), Tel. 055 646 64 00.


Gremium: Ostschweizer Regierungskonferenz (ORK)
Quelle: dt Ostschweizer Regierungskonferenz (ORK)
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