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Die Bündner Regierung hat die Vernehmlassung über den Erlass eines neuen kantonalen Geoinformationsgesetzes eröffnet. Ausserdem hat sie eine erste Tranche der Bezeichnung der lokalen Verteilnetze vorgenommen.

Vernehmlassung über den Erlass eines kantonalen Geoinformationsgesetzes eröffnet
In Graubünden sollen breite Kreise Geodaten einfach und kostengünstig nutzen können. Die entsprechenden rechtlichen Grundlagen müssen an die neuen Vorgaben des Bundes angepasst und im neuen kantonalen Geoinformationsgesetz zusammengefasst werden. Die Bündner Regierung hat den Gesetzesentwurf für die Vernehmlassung freigegeben.
Unter Geodaten versteht man raumbezogene Daten, welche die Ausdehnung und Eigenschaften bestimmter Räume und Objekte beschreiben, insbesondere deren Lage, Beschaffenheit, Nutzung und Rechtsverhältnisse. Beispiele für Geodaten sind die Daten der amtlichen Vermessung oder Zonenpläne.
Der Bund hat mit dem am 1. Juli 2008 in Kraft getretenen Bundesgesetz über Geoinformation die rechtlichen Grundlagen für seine Geodaten umfassend überarbeitet und in einen einheitlichen Rahmen gesetzt. Das neue Geoinformationsrecht regelt einerseits die Erhebung einzelner Geodaten des Bundes. Andererseits regelt es die Nutzbarmachung der Geodaten, indem diese durch Darstellungs- und Downloaddienste zugänglich zu machen sind.
An diese neuen Vorgaben des Bundes sind nun auch die kantonalen Bestimmungen anzupassen und entsprechende Regelungen für kantonale Geodaten zu erlassen. Der Gesetzesentwurf zielt darauf, Geodaten zu angemessenen Kosten und in der erforderlichen Qualität für eine breite Nutzung zur Verfügung zu stellen.
Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es einer kantonalen Geodatendrehscheibe, welche die Geodaten veröffentlicht. Eine solche ist bereits heute in Betrieb (www.geogr.ch). Der Entwurf des neuen Geoinformationsgesetzes sieht vor, diese Geodatendrehscheibe als zentrale Abgabestelle im Kanton zu bestimmen. Die Gemeinden können daneben eigene Geodatendrehscheiben betreiben.
Ausserdem sieht das neue Gesetz vor, dass öffentlich zugängliche Geodaten kostenlos eingesehen und bis zu einem gewissen Format ausgedruckt werden können. Für den Bezug der übrigen Geodaten sollen wie bis anhin Gebühren erhoben werden, welche je nach Aufwand variieren und den Betrieb der Geodatendrehscheibe finanzieren.
Ebenfalls in das neue Geoinformationsgesetz aufgenommen werden die Regelungen zur amtlichen Vermessung. Schliesslich soll im Kanton Graubünden zugleich neu eine gesetzliche Grundlage für einen Leitungskataster beziehungsweise einen Übersichtsplan über die Werkleitungen geschaffen werden.
Die Unterlagen zur Vernehmlassung sind auf der Website des Departements für Volkswirtschaft und Soziales www.dvs.gr.ch unter der Rubrik Themen/Projekte aufgeschaltet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. Oktober 2010.

Erste Tranche der lokalen Verteilnetze bezeichnet
Die Bündner Regierung hat die erste Tranche der lokalen Netzgebiete bestimmt. Die Bezeichnung der Netzgebiete erfolgt im Rahmen des Bundesgesetzes über die Stromversorgung, welches auf den 1. Januar 2008 teilweise in Kraft getreten ist.
Es regelt einerseits die in Etappen einzuführende Strommarktliberalisierung und andererseits die im Monopol verbleibenden Übertragungs- und Verteilnetze. Das Gesetz beauftragt die Kantone, die Netzgebiete der auf ihrem Gebiet tätigen Netzbetreiber zu bezeichnen. Die Umsetzung dazu ist im neuen kantonalen Stromversorgungsgesetz festgehalten, das seit dem 1. September 2009 in Kraft ist. Die Netzbetreiber haben in ihren jeweiligen Netzgebieten die Grundversorgung und die Versorgungssicherheit sowie den diskriminierungsfreien Netzzugang zu garantieren.
Aufgrund der Rückmeldungen der Gemeinden wurde ein Entwurf zur Bezeichnung der lokalen Verteilnetzgebiete erarbeitet. Dabei konnten 68 lokale Verteilnetzgebiete, welche die Fläche von 164 Gemeinden abdecken, zur Bezeichnung durch die Regierung dargestellt werden. Für die übrigen Gemeinden konnte hingegen bisher keine Zuweisung oder Bezeichnung erfolgen, da noch verschiedene Abklärungen mit den Netzbetreibern andauern. Die betroffenen Gemeinden müssen dies nun bis Ende Dezember 2010 nachholen. Auch die Bezeichnung der regionalen und überregionalen Verteilnetze erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Die Pläne mit den bereits bezeichneten lokalen Verteilnetzgebieten werden auf der Internetsite des Amtes für Energie und Verkehr Graubünden aufgeschaltet.


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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