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Die Bündner Regierung hat ihre Stellungnahme zur Totalrevision des Bundesgesetzes betreffend Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs formuliert.

Regierung befürwortet Totalrevision des Bundesgesetzes betreffend Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs
Die Bündner Regierung ist mit der geplanten Totalrevision des Bundesgesetzes betreffend Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs grundsätzlich einverstanden. In ihrer Stellungnahme stützt sie sich auf die Ausführungen der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD). Die Regierung hält fest, dass der Entwurf insgesamt eine gute Gesetzesgrundlage darstellt und gegenüber heute deutliche Fortschritte mit sich bringt.
Das Bundesgesetz regelt die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, einschliesslich des Internetverkehrs. Mit der Totalrevision sollen die notwendigen Überwachungen mit der Entwicklung neuer Technologien Schritt halten können, so insbesondere im Bereich der Internet-Telefonie. Dabei soll in erster Linie die Qualität der Überwachung verbessert werden. Bezüglich Datenschutz lehnt die Regierung hingegen die vorgesehenen Neuerungen in Übereinstimmung mit den Äusserungen der KKJPD ab mit der Begründung, dass die Strafprozessordnung genügend Vorschriften über den Schutz personenbezogener Daten enthält, die im Rahmen eines Strafverfahrens erhoben werden.

Aus Gemeinden und Regionen
  • Samedan: Die Teilrevision der Ortsplanung vom 25. Februar 2010 wird genehmigt.
  • Tinizong-Rona: Die Teilrevision der Ortsplanung vom 17. Dezember 2009 wird im Sinne der Erwägungen und mit Korrekturen genehmigt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
  • Humanitäre Hilfe: Der Kanton richtet dem Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz (Heks) zu Gunsten der Nothilfeaktion für die Opfer der Überschwemmungen in Pakistan einen Beitrag von 23'000 Franken aus.


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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