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Die Vorberatungskommission des Grossen Rates hat sich mit der regierungsrätlichen Botschaft zur baulichen Erweiterung des Bündner Kunstmuseums befasst. Sie empfiehlt dem Grossen Rat die Annahme der Vorlage.

In der Junisession 2012 wird der Grosse Rat unter anderem über den Verpflichtungskredit für die bauliche Erweiterung des Bündner Kunstmuseums in Chur von 8,5 Millionen Franken entscheiden. Die grossrätliche Vorberatungskommission hat unter dem Vorsitz von Grossrat Hans Geisseler und im Beisein von Regierungsrat Mario Cavigelli und weiteren Vertretern aus der kantonalen Verwaltung die entsprechende regierungsrätliche Botschaft behandelt.

Bedarf ist ausgewiesen
Anlässlich der Sitzung, welche vor Ort im sogenannten "Sulserbau" stattfand, konnte sich die Kommission davon überzeugen, dass eine Erweiterung des Bündner Kunstmuseums notwendig ist. Schon 1976 wurde in der kantonalen Museumskonzeption festgestellt, dass bei einem Raumbedarf von 3800 Quadratmetern im Bündner Kunstmuseum bloss deren 1900 zur Verfügung stehen. Mit der von der Regierung vorgeschlagenen baulichen Erweiterung könnten neu 2700 Quadratmeter an Ausstellungsfläche geschaffen werden, womit der aktuelle Bedarf von 4600 Quadratmetern vollständig abgedeckt würde.

Verpflichtungskredit von 8,5 Millionen Franken
Die Realisierung der baulichen Erweiterung des Bündner Kunstmuseums hat gemäss Botschaft eine Kostenobergrenze von 28,5 Millionen Franken. Aufgrund einer grosszügigen Schenkung vom 20 Millionen Franken wird der Kanton Graubünden dadurch noch mit 8,5 Millionen Franken belastet, welche denn auch Gegenstand der vorliegenden Botschaft sind. Nach einer einlässlichen Diskussion sowie eines Augenscheins der im Rahmen des Wettbewerbes eingegangenen Projekte kommt die Vorberatungskommission einstimmig zum Schluss, dem Grossen Rat die Gewährung des Verpflichtungskredites zur Annahme zu empfehlen. Damit wird gewährleistet, dass das Bündner Kunstmuseum auch künftig als Kompetenzzentrum für bildende Kunst in und aus Graubünden mit einer zeitgemässen und angemessenen Infrastruktur gelten kann.

Zu erwähnen bleibt, dass die Botschaft der Regierung kein konkretes Ausführungsprojekt beinhaltet, sondern bloss eine Machbarkeitsstudie. Welches Projekt schliesslich mit den zur Verfügung stehenden 28,5 Millionen Franken realisiert wird, ist Gegenstand des bereits erwähnten Projektwettbewerbes und zur Zeit auch Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens. Dies hat auf das vorliegende Geschäft und die Gewährung des Verpflichtungskredites jedoch keinen Einfluss.


Auskunftsperson:
Kommissionspräsident Hans Geisseler, Tel. 079 798 26 69


Gremium: Vorberatungskommission bauliche Erweiterung Bündner Kunstmuseum Chur
Quelle: dt Vorberatungskommission bauliche Erweiterung Bündner Kunstmuseum Chur
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