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Am 22. September 2013 stimmen die Bündnerinnen und Bündner über die Kohleinitiative und den Gegenvorschlag von Regierung und Grossem Rat ab. Der Gegenvorschlag macht für Unternehmen mit Kantonsbeteiligung künftige Investitionen in Kohlekraftwerke davon abhängig, dass der CO2-Ausstoss solcher Anlagen wesentlich reduziert wird. Er steht im Einklang mit der Klima- und Energiepolitik des Bundes und der EU.

Die Kohleinitiative will ein absolutes Verbot für den Energieträger Kohle verankern, ohne Berücksichtigung des technologischen Fortschritts in der Kohlestromproduktion. Bei einer Annahme der Initiative würden die Bündner Energieunternehmen vom Kohlekraftsegment gänzlich ausgeschlossen und in leichtfertiger Weise im europäischen Markt benachteiligt. Das Technologieverbot soll zudem nicht nur für künftige Projekte gelten, sondern will überdies Repower zum Ausstieg aus dem bereits weit entwickelten Kohlekraftprojekt in Saline Joniche (Italien) zwingen, welches von den zuständigen italienischen Behörden als umweltverträglich qualifiziert wurde. 

Kohlekraft im europäischen Kontext
Energie aus Kohlekraft ist heute fester Bestandteil der Stromversorgung in Europa und wird im Rahmen der Klima- und Energiepolitik der EU in Zukunft noch weiter an Bedeutung gewinnen. Eindrücklich ist in diesem Zusammenhang ein Blick in unser nördliches Nachbarland Deutschland, wo der bereits heute mit 47% hohe Kohlestromanteil weiter ausgebaut wird. Die Internationale Energieagentur IEA geht in ihrem Weltenergieausblick gar davon aus, dass Kohle binnen zehn Jahren Öl als wichtigsten Energielieferanten überholen wird.
Die Klima- und Energiepolitik der EU beruht auf der Erkenntnis, dass Europa auch mittelfristig auf konventionelle Kraftwerke angewiesen ist und die Kohle als noch reichlich vorhandener fossiler Energieträger eine zentrale Rolle für die Sicherheit der Energieversorgung spielt. Die Stromproduktion aus Kohle bringt zwar die grosse Herausforderung mit sich, dass einem grossen Schadstoffausstoss begegnet werden muss. Der technische Fortschritt ermöglicht es aber, die Schadstoffe aus der Kohleverbrennung stetig weiter zu reduzieren. Zur Reduktion des CO2-Ausstosses verfügt die EU daher über einen Fahrplan mit klar definierten Zielen. Wesentliche Punkte sind dabei, dass der CO2-Ausstoss sämtlicher Kohlekraftwerke ab 2013 zu 100% kompensiert werden muss und die EU zudem die Entwicklung neuer Technologien zur Stromproduktion mittels Kohle massiv fördert. Insbesondere wird intensiv an
Lösungen zur Abscheidung und langfristigen Lagerung des CO2 gearbeitet.
Europa setzt in der Stromproduktion somit weiterhin auf Energie aus Kohle, jedoch mit dem Ziel einer weitgehend emissionsfreien Kohlekraftnutzung. 

Gegenvorschlag in Übereinstimmung mit der Bündner Energiepolitik
Angesichts der Entwicklungen in Europa zeigt sich, dass das Technologieverbot der Kohleinitiative der falsche Weg ist. Der Gegenvorschlag bezieht auch künftige Entwicklungen mit ein, indem er den technologischen Fortschritt ermöglicht und gleichzeitig direkt auf eine Reduktion des CO2-Ausstosses hinwirkt, anstatt den Energieträger Kohle generell und mit sofortiger Wirkung zu verbieten. Damit können ein radikaler Alleingang Graubündens und eine unverhältnismässige Benachteiligung der Bündner Energieunternehmen im europäischen Strommarkt verhindert werden. Zudem verhindert der Gegenvorschlag, dass der von Repower gestützt auf die geltenden Regeln in der Schweiz und in Italien gefällte unternehmerische Entscheid zur Realisierung des Kraftwerks Saline Joniche nachträglich durch staatliche Vorschriften umgestossen wird. Der Gegenvorschlag vermeidet damit für den Kanton ausserdem das Risiko, seine Beteiligung an Repower verkaufen zu müssen. 
Ein schrittweises Vorgehen mit klar definierten Zielen entspricht auch den Grundsätzen der Klima- und Energiepolitik im Gebäudebereich, wo der Kanton Graubünden bedeutende Aufgaben erfüllt. Die Reduktion des CO2-Ausstosses und der Ersatz fossiler Energieträger sind dabei die zwei Hauptanliegen der Bündner Energiepolitik. Sie werden im neuen Bündner Energiegesetz von 2011 ausdrücklich festgeschrieben und mit einem gesetzlich verankerten Absenkpfad umgesetzt, der die Ziele in verschiedenen Zwischenschritten bis 2035 vorgibt. 
Mit einem Nein zur Kohleinitiative und einem Ja zum Gegenvorschlag der Regierung und des Grossen Rates kann Graubünden einen weiteren verantwortungsvollen und vernünftigen Schritt auf dem eingeschlagenen Weg in der Energie- und Klimapolitik machen. 
 

Auskunftspersonen: 
- Dr. Mario Cavigelli, Vorsteher Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden, Tel. 081 257 36 01, E-Mail Mario.Cavigelli@bvfd.gr.ch  
- Remo Fehr, Leiter Amt für Natur und Umwelt Graubünden, Tel. 081 257 29 41, E-Mail Remo.Fehr@anu.gr.ch  
 

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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