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Die Regierung hat die Verteilung der Grossratssitze auf die Wahlkreise vorgenommen. Zudem hat sie zwei Naturgefahrenprojekte der Gemeinde Davos genehmigt.

Parlamentswahlen 2018: Sitze auf Wahlkreise verteilt

Im Hinblick auf die Grossratswahlen vom 10. Juni 2018 hat die Regierung die Verteilung der Grossratssitze auf die Wahlkreise vorgenommen. Massgebend für die Verteilung der Sitze ist die schweizerische Wohnbevölkerung der Wahlkreise aufgrund der eidgenössischen Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP). Für die Grossratswahlen 2018 kommt es in acht Kreisen zu Sitzverschiebungen. Die Wahlkreise Fünf Dörfer, Ilanz, Klosters und Suot Tasna gewinnen je einen Sitz, die Wahlkreise Disentis, Oberengadin, Sur Tasna sowie Surses verlieren je einen.
Für die Berechnung der Sitzverteilung herangezogen wurde die kürzlich bekannt gegebene STATPOP 2016 mit den Zahlen zum Bevölkerungsstand vom 31. Dezember 2016. Zusätzlich berücksichtigt wurden zwei Fälle von Gemeindefusionen, die eine Änderung der Wahlkreiszugehörigkeit bewirken, aber erst 2018 in Kraft treten. Einmal geht es um die Eingemeindung der Gemeinde Mutten (bisher Wahlkreis Alvaschein) in die Gemeinde Thusis (Wahlkreis Thusis). Weiter betrifft es den Zusammenschluss der Gemeinden Andiast und Waltensburg/Vuorz (beide bisher Wahlkreis Ruis) mit der Gemeinde Breil/Brigels (bisher Wahlkreis Disentis). Die neue Gemeinde Breil/Brigels bildet nun den Wahlkreis Ruis. Die Fusion der Gemeinden Andiast, Waltensburg/Vuorz und Breil/Brigels muss in der Dezembersession 2017 noch vom Grossen Rat formell beschlossen werden.
Die Verteilung der 120 Grossratssitze auf die 39 Wahlkreise kann hier abgerufen werden. Die Liste wird zudem im Amtsblatt des Kantons veröffentlicht.

Zwei Naturgefahrenprojekte sollen Davos sicherer machen

Die Regierung genehmigt zwei Naturgefahrenprojekte der Gemeinde Davos und spricht entsprechende Kantonsbeiträge. Zum einen soll der Schutz der Siedlung Ardüs und der nahegelegenen Verkehrswege sichergestellt werden. Im Gebiet Breitzug lösen sich aus den Hängen regelmässig Lawinen und gefährden diese Infrastrukturen. Bereits heute werden die Verkehrswege und die Siedlung mittels künstlicher Lawinenauslösung gesichert. Die bisherigen Sprengungen per Minenwerfer oder mittels Helikopter weisen allerdings etliche Nachteile auf. Demzufolge werden nun im Gebiet Breitzug fünf Sprengmasten erstellt. Die Regierung genehmigt für dieses Projekt einen Kantonsbeitrag in der Höhe von maximal 615 000 Franken.
Zum anderen soll der Schutz zweier ständig bewohnten Gebäude im Gebiet Meierhof sichergestellt werden. Dort treten regelmässig Gleitschneelawinen auf, welche die Gebäude gefährden. Mit total 120 Meter temporären Schneebrücken sowie 45 Dreibeinböcken soll das Gebiet nun gesichert werden. Der Kanton beteiligt sich an diesem Projekt mit höchstens 127 500 Franken.

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©Bundesamt für Landestopografie
Im Gefahrengebiet Breitzug befinden sich gleich mehrere Lawinensturzbahnen (rot)

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©Amt für Wald und Naturgefahren
Gleitschneelawinen bedrohen das Gebiet Meierhof

Unterstützung für familienergänzende Kinderbetreuungsangebote bestimmt

Je nach individuellen Bedürfnissen stehen für Kinder im Vorschulalter die Betreuungsformen Kinderkrippe, Tageselternverein sowie private Tageseltern zur Verfügung. Diese Betreuungsstrukturen finanzieren sich über Elternbeiträge, Spenden und den Beiträgen des Kantons und der Gemeinden. Die Regierung legt jedes Jahr die Normkosten und den Beitragssatz des Kantons für Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung fest.
Die Normkosten für das Jahr 2018 betragen pro Betreuungsstunde und Kind 9,05 Franken. Der Beitragssatz liegt für neue Angebote während der ersten drei Jahre bei 25 Prozent der Normkosten. Für alle übrigen Angebote beläuft er sich auf 20 Prozent. Daraus ergibt sich eine finanzielle Unterstützung des Kantons für die familienergänzende Kinderbetreuung im Jahr 2018 von insgesamt rund 3,5 Millionen Franken. Für das Budget 2018 ging das kantonale Sozialamt von rund 651 Plätzen für familienergänzende Kinderbetreuung aus.


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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