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Der Kanton Graubünden unterstützt die Gemeinden bei der Ausgestaltung von behindertengerechten Bushaltestellen. Zudem gibt die Regierung grünes Licht für bewirtschaftete Ferienwohnungen in Scuol und Tarasp.

Neue Arbeits- und Berechnungshilfe für Gemeinden zur Anpassung von Bushaltestellen
Das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz) verlangt, dass Benachteiligungen für Menschen mit Behinderungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen sind. Eine Bushaltestelle gilt als barrierefrei, wenn Menschen mit einer Behinderung den öffentlichen Verkehr grundsätzlich autonom und ohne Pflicht zur Voranmeldung benutzen können. Die Frist zur Anpassung von bestehenden Bauten und Anlagen läuft am 31. Dezember 2023 ab. Die Verantwortung für die behindertengerechte Ausgestaltung von Bushaltestellen liegt im Kanton Graubünden bei den Gemeinden. Bei Um- und Neubauprojekten sind aber auch verschiedene kantonale Dienststellen involviert.
Das Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement hat in dieser Angelegenheit mit externer Hilfe eine Arbeits- und Berechnungshilfe erarbeiten lassen. Sie soll die Gemeinden in ihrer Vorgehensweise zur behindertengerechten Ausgestaltung der Bushaltestellen unterstützen. Die Arbeitshilfe enthält im Wesentlichen eine Empfehlung an die Gemeinden, wie sie als Bauherrinnen den Anpassungsbedarf von Bushaltestellen anhand einer Verhältnismässigkeitsprüfung eruieren können. Die Verhältnismässigkeitsprüfung kann anhand des zur Verfügung gestellten Excel-Tools (Berechnungshilfe) durchgeführt werden.
Im Kanton Graubünden gibt es rund 1400 Haltestellen und insgesamt über 2800 Bushaltekanten. Die Gemeinden werden ersucht, dem Kanton bis Ende Juni 2019 ihr Programm für den Umbau der Bushaltestellen beziehungsweise die Anzahl der umzubauenden Bushaltestellen auf ihrem Gemeindegebiet bekannt zu geben. Anschliessend kann seitens des Kantons eine genauere Schätzung der erforderlichen finanziellen Mittel erfolgen.

Arbeits- und Berechnungshilfe des Amts für Energie und Verkehr

Grünes Licht für bewirtschaftete Ferienwohnungen in Scuol und Tarasp
Die Regierung genehmigt die am 10. Juni 2018 von der Gemeinde Scuol beschlossene Teilrevision der Ortsplanung. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, dass in den Hotelzonen von Scuol und Tarasp sowie in der Bauzone Nairs Beherbergungsbetriebe mit touristisch bewirtschafteten Wohnungen realisiert werden können. Dazu werden die Regelungen zu den Hotelzonen und zur Bauzone Nairs in den Baugesetzen von Scuol und Tarasp geändert, sie müssen der neuen Gesetzgebung des Bundes betreffend Zweitwohnungen angepasst werden. Zudem ist für das Hotel Schweizerhof in Tarasp eine Umnutzung geplant. Die zum Betrieb gehörende Tennishalle soll neu als Autoeinstellhalle genutzt werden. Deshalb wird im Zonenplan die bestehende Hotelzone in eine Parkierungszone umgezont und im Generellen Gestaltungsplan wird der Eintrag "Sportbereich Halle" aufgehoben.
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Hotel Schweizerhof in Tarasp ©Comet Photoshopping GmbH / Dieter Enz

Genehmigung des forstlichen Teils der Gesamtmelioration St. Peter-Pagig/Peist

Das Projekt "Gesamtmelioration St. Peter-Pagig/Peist, Erweiterung Pagig, forstlicher Teil, 1. Etappe" der Gemeinde Arosa wird von der Regierung mit einigen Auflagen genehmigt. Zudem spricht sie einen Kantonsbeitrag von maximal 669 500 Franken. Den landwirtschaftlichen Teil des Projekts hat das DVS mit Entscheid vom 12. März 2019 genehmigt. Der forstliche Teil des Projekts beinhaltet den Neubau der beiden je 470 Meter langen Waldstrassen Spina – Gazols und Sulsch – Tiejis. Die Waldstrasse Spina – Gazols zweigt bei Matroz von der Triemelstrasse ab und endet an der markanten Hangkante im Gazolser Wald. Sie wird auf eine Breite von 3,2 Meter ausgebaut. Zudem wird ein Seilkraninstallationsplatz erstellt. Die Waldstrasse Sulsch – Tiejis zweigt in Sulsch von der Triemelstrasse ab und endet nach der Überquerung des Grosstobels. Die Strasse wird auf eine Breite von 3 Meter ausgebaut und mit einem Asphaltbelag versehen.


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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