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Die Regierung nimmt Stellung zur Revision der eidgenössischen Energieförderverordnung und genehmigt die Teilrevision der kantonalen Weinverordnung. Zudem gibt sie grünes Licht für ein Projekt zur Verbauung der Moesa in Grono.

Regierung begrüsst Stärkung der Stromproduktion aus Wasserkraft im Winter

Die Regierung nimmt Stellung zur Revision der Energieförderverordnung des Bundes. Die stärkere Förderung von Speicherkraftwerken soll Anreize schaffen, die Stromproduktion aus Wasserkraft vom Sommer- ins Winterhalbjahr zu verlagern. Eine Stärkung der Winterstromproduktion begrüsst die Regierung grundsätzlich. Die derzeitigen Prognosen zeigen nämlich, dass bei einem Wegfall der Stromproduktion aus Atomkraftwerken am ehesten Engpässe bei der Winterstromproduktion entstehen könnten. Im Jahr 2031 werden jedoch diese geplanten Investitionsbeiträge auslaufen. Die Regierung verlangt deshalb, dass im Rahmen der anstehenden Revision des eidgenössischen Stromversorgungsgesetz Mechanismen vorgesehen werden, welche die langfristige Investitionssicherheit für die Stromproduktion aus Wasserkraft gewährleisten. Ziel muss es sein, die Wasserkraft als Rückgrat unserer klimaneutralen Stromproduktion bei schwierigen Marktbedingungen gezielt zu stützen. Nur dadurch kann die Wasserkraft die zentrale Rolle wahrnehmen, welche ihr die Energiestrategie 2050 beimisst.

Vernehmlassungsunterlagen UVEK

Regierung genehmigt Teilrevision der kantonalen Weinverordnung
Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über den Rebbau und die Einfuhr von Wein (kantonale Weinverordnung). Seit deren Totalrevision vom 27. Februar 2018 hat sich das eidgenössische Recht erneut geändert, so dass wiederum Anpassungen erforderlich sind. Beispielsweise kann gemäss geänderter Verordnung des Bundes das kantonale Recht bei der Anreicherung von AOC-Weinen die Höchstwerte für den Gesamtalkoholgehalt höher als die bundesrechtlichen Vorgaben ansetzen. Von dieser Möglichkeit wird in der kantonalen Weinverordnung Gebrauch gemacht. Weiter soll durch die Teilrevision ermöglicht werden, schrittweise den elektronischen Geschäftsverkehr mit den einzelnen Betriebsinhaberinnen resp. Betriebsinhabern einzuführen, zum Beispiel bei der Erfassung der Rebflächen oder der Weinlesedaten. Die vorliegende Teilrevision wird auf den 1. Juli 2019 in Kraft gesetzt.

Moesa in Grono wird sicherer bei Hochwasser

Die Regierung genehmigt ein Projekt für die Verbauung der Moesa in Grono mit einigen Auflagen und Bewilligungen. Bund und Kanton beteiligen sich an der Finanzierung mit wasserbaulichen Beiträgen. Der Bundesbeitrag beläuft sich auf 192 500 Franken und der Kantonsbeitrag auf 110 000 Franken. Mit dem Wasserbauprojekt wird auch die Italienische Strasse H13 geschützt. Der Kanton beteiligt sich deshalb zudem mit einem strassenbaulichen Beitrag von 24 750 Franken.
Eine Untersuchung der Hochwassergefahr in der Gemeinde Grono hat gezeigt, dass von der Moesa ein beträchtliches Risiko ausgeht. Das Wasserbauprojekt beinhaltet eine Erhöhung des rechten Flussufers um 1 bis 2 Meter über eine Länge von rund 550 Metern. Zu diesem Zweck wird die bestehende Uferverbauung mit einem Erddamm verstärkt. Die Oberflächen dieser Dämme sollen möglichst naturnah gestaltet werden.
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©Bundesamt für Landestopografie

Stellungnahme zu Petitionen der Jugendsession
Die Regierung hat sich mit der Jugendsession Graubünden 2019 befasst. Im April beschäftigten sich rund 30 Jugendliche während zwei Tagen aktiv mit der Zukunft des Kantons. Nach eingehenden Debatten wurden vom Plenum schliesslich neun Forderungen beschlossen, dem anwesenden Regierungspräsidenten übergeben und in der Folge der Standeskanzlei übermittelt. Die Forderungen betreffend die Themenbereiche Energie und Umwelt, Bildung und Ausbildung sowie Jugendpartizipation. Zu allen Vorschlägen der Jugendlichen nimmt die Regierung im Rahmen einer Mitteilung an das Organisationskomitee der Jugendsession inhaltlich Stellung.

Stellungnahme


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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