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Die Regierung ordnet Restwasser- und Fischgängigkeitssanierungen im Misox an. Zudem genehmigt sie ein Projekt für ein Frühwarnsystem zum Schutz des Siedlungsgebiets in St. Moritz.

Regierung ordnet Restwasser- und Fischgängigkeitssanierungen im Misox an

Die Regierung ordnet für die Misoxer Kraftwerke AG (MKW), die Elettricità Industriale SA (ELIN) und die Tecnicama SA (TEC) die gesetzlich vorgeschriebene Restwassersanierung an. Mit den Sanierungsverfügungen werden die Kraftwerkbetreiber unter anderem verpflichtet, an der Calancasca ab der Wasserfassung Valbella eine sogenannte Dotiereinrichtung zu erstellen und Dotierwassermengen abzugeben. Zudem werden von der Regierung bis Konzessionsende der MKW keine neuen Wasserkraftnutzungen genehmigt, die sich in der Calancasca oberhalb der Wasserfassung des Kraftwerks Sassello (Haupt- und Seitengewässer) und in der Moesa oberhalb des Zusammenflusses mit der Calancasca (Haupt- und Seitengewässer) befinden. Dies jedoch ohne Einschränkung von anderen Nutzungen wie beispielsweise Trink- und Mineralwassernutzung, Beschneiung und Bewässerung. Davon ausgenommen sind zwei Kleinkraftwerke, welche in einem laufenden Genehmigungsverfahren sind sowie zwei weitere Kleinkraftwerkprojekte, sofern für diese beiden Vorhaben bis Ende Juni 2021 die Konzessionen zur Genehmigung beim Kanton Graubünden eingereicht werden sollten. Mit der vorliegenden Verfügung kann ein weiterer wichtiger Schritt bei den Restwassersanierungen in Graubünden vollzogen werden. Für 203 der insgesamt 231 Wasserfassungen im Kanton ist die Restwassersanierung damit nun geregelt. Insgesamt stammen rund 92 Prozent der Gesamtproduktion im Kanton von den bisher geregelten sanierungspflichtigen Kraftwerksanlagen.

Gleichzeitig mit der Restwassersanierung wird für die Wasserfassung Valbella eine Sanierungspflicht bezüglich Fischaufstieg und Fischabstieg angeordnet. Die MKW hat die Planung der erforderlichen Massnahmen einzuleiten.

Die Regierung ordnet für die Misoxer Kraftwerke AG (MKW), die Elettricità Industriale SA (ELIN) und die Tecnicama SA (TEC) die gesetzlich vorgeschriebene Restwassersanierung an. Gleichzeitig mit der Restwassersanierung wird für die Wasserfassung Valbella eine Sanierungspflicht bezüglich Fischaufstieg und Fischabstieg angeordnet.

Frühwarnsystem in St. Moritz zum Schutz des Siedlungsgebiets

Die Regierung genehmigt das Projekt "Frühwarnsystem Brattas / God Ruinas" der Gemeinde St. Moritz und sichert ihr für die Realisierung des Projekts einen Kantonsbeitrag in der Höhe von maximal 312 000 Franken zu. Das Frühwarnsystem wird eingerichtet, um den Schutz des Siedlungsgebiets St. Moritz zu erhöhen und erhebliche Sachwerte vor Naturereignissen zu schützen. Durch eine gezielte Überwachung der Rutschhänge mittels Frühwarnsystem soll eine Beschleunigung der Massenbewegung frühzeitig erkannt und entsprechende Massnahmen rechtzeitig eingeleitet werden können.

Das Siedlungsgebiet von St. Moritz liegt zu einem wesentlichen Teil auf einer Grossrutschung, welche aus den Teilrutschungen Brattas und God Ruinas besteht. Seit den 1970er Jahren wurden geologische, geotechnische und hydrogeologische Untersuchungen durchgeführt. Ausserdem werden die Rutschbewegungen der Brattasrutschung seit 1988 und bei God Ruinas seit 2010 zusätzlich mit Messungen überwacht. Verschiedene Ereignisse wie beispielsweise Starkniederschläge können zu einer Beschleunigung der Rutschbewegungen führen.

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©Bundesamt für Landestopografie

Die Regierung genehmigt das Projekt "Frühwarnsystem Brattas / God Ruinas" der Gemeinde St. Moritz und sichert ihr für die Realisierung des Projekts einen Kantonsbeitrag in der Höhe von maximal 312 000 Franken zu.

Abstimmungsvorlagen vom 17. Mai 2020

Die Regierung nimmt davon Kenntnis, dass am Sonntag, 17. Mai 2020, folgende eidgenössischen Vorlagen der Volksabstimmung unterbreitet werden:

- Volksinitiative vom 31. August 2018 „Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)“;

- Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG); und

- Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten).

Kantonal sind am 17. Mai 2020 keine Sachvorlagen abstimmungsreif.

Die Regierung nimmt davon Kenntnis, dass am Sonntag, 17. Mai 2020, folgende eidgenössischen Vorlagen der Volksabstimmung unterbreitet werden:

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Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden