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Der Kanton stellt für Unternehmen, die besonders von der Coronakrise betroffen sind, Härtefallhilfen zur Verfügung. Gesuche können sowohl schriftlich als auch elektronisch eingereicht werden. Leider gab es letzte Woche bei der elektronischen Einreichung einen technischen Defekt. Drei Gesuche sind in der Folge unwiederbringlich verloren gegangen.

Täglich gehen auf dem elektronischen Weg mehrere Gesuche um Härtefallhilfen beim Kanton ein. Das Gesuch wird vom Unternehmen eingescannt und per Upload/Filetransfer dem zuständigen Departement für Volkswirtschaft und Soziales (DVS) zugestellt. Ein technischer Defekt beim Upload/Filetransfer führte in der vergangenen Woche dazu, dass drei Gesuche unwiederbringlich verloren gegangen sind.

Suche nach drei Unternehmen
Es ist leider nicht bekannt, um welche drei Unternehmen es sich handelt. Der Kanton kennt nur den Zeitpunkt der Gesuchseinreichung. Das DVS bittet die drei Unternehmen, welche ihre Gesuche an folgenden Zeitpunkten hochgeladen haben, sich via haertefall@gr.ch zu melden:

  • Donnerstag, 4. Februar 2021, 12:04 Uhr
  • Donnerstag, 4. Februar 2021, 17:59 Uhr
  • Freitag, 5. Februar 2021, 12:14 Uhr

Weitere Informationen zu den Härtefallhilfen sind auf der DVS-Webseite aufgeschaltet.


Auskunftsperson:
Bruno Caduff, Projektleiter, Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. +41 81 257 23 13, E-Mail Bruno.Caduff@dvs.gr.ch


Gremium: Departement für Volkswirtschaft und Soziales
Quelle: dt Departement für Volkswirtschaft und Soziales

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