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Die Regierung gibt den Entwurf für eine Teilrevision der Kantonsverfassung sowie für eine Totalrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes für die Vernehmlassung frei.

Der Grosse Rat hat in der Junisession 2019 entschieden, das Kantons- und das Verwaltungsgericht zu einem Gericht, dem sogenannten Obergericht des Kantons Graubünden, zusammenzuführen. Das Obergericht wird deutlich grösser sein als das Kantons- respektive das Verwaltungsgericht. Deshalb müssen für das Obergericht sowohl im Bereich der Rechtsprechung als auch der Gerichtsverwaltung neue Strukturen geschaffen werden.

Mehr Zeit für die Rechtsprechung
Diese Gelegenheit soll genutzt werden, um ein Generalsekretariat aufzubauen. Das Generalsekretariat soll zukünftig nach den Instruktionen der Leitungsorgane die Verwaltungsaufgaben für das Obergericht ausführen. Dadurch werden die Richterschaft und das Aktuariat entlastet, so dass sie sich vermehrt auf die Rechtsprechung konzentrieren können. Mit der Schaffung des Generalsekretariats wird eine Empfehlung des Untersuchungsberichts Stalder/Uhlmann umgesetzt.

Zeitgemässe Strukturen
Im Rahmen des vorliegenden Rechtsetzungsvorhabens sollen im Weiteren die Justizaufsicht optimiert und das beschäftigungsrechtliche Verhältnis der Mitglieder der richterlichen Behörden klarer geregelt werden. Für die Mitglieder der richterlichen Behörden sollen zeitgemässe Strukturen geschaffen werden, um die bestmöglichen Personen für diese Aufgabe gewinnen zu können. Schliesslich sollen mit dem vorliegenden Rechtsetzungsvorhaben die weiteren Grundsatzbeschlüsse umgesetzt werden, die der Grosse Rat in der Junisession 2019 betreffend die Organisation der oberen kantonalen Gerichte gefasst hat.

Vernehmlassungsunterlagen jetzt abrufbar
Die Vernehmlassung dauert vom 3. August 2021 bis zum 3. Oktober 2021. Die Unterlagen dazu sind auf der Webseite des Kantons Graubünden abrufbar. Ausserdem können sie beim Departement telefonisch (Tel. +41 81 257 25 16) bestellt werden.

Auskunftsperson

Regierungsrat Peter Peyer, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. +41 81 257 25 01, E‑Mail Peter.Peyer@djsg.gr.ch


zuständig: Regierung

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