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Die Regierung genehmigt ein Projekt zur Sanierung der Schutzbauten für einen Wildbach in La Punt Chamues-ch. Ausserdem stimmt sie dem Agglomerationsprogramm Chur der vierten Generation zu und verabschiedet es zuhanden des Bundes.

Schutzbauwerke um den Ova d'Alvra können saniert werden

Die Regierung genehmigt das Projekt für die Verbauung des Wildbachs Ova d'Alvra in der Gemeinde La Punt Chamues-ch und spricht einen wasserbaulichen Kantonsbeitrag von 300 000 Franken. Zusätzlich beteiligt sich der Bund mit einem Beitrag von 525 000 Franken an dem Projekt.

Das Einzugsgebiet des Wildbachs Ova d'Alvra wurde in Vergangenheit glücklicherweise von grossen Hochwasserereignissen verschont. Dennoch wurde das Gewässer im Bereich des Siedlungsgebiets abschnittsweise mit Uferverbauungen stabilisiert, um Ausspülungen zu verhindern. Diese Verbauungen sind an einigen Stellen wenig tragfähig und wurden teilweise beschädigt. Zudem hat eine detaillierte Untersuchung der Hochwassersituation ergeben, dass der Bach eine begrenzte Abflusskapazität aufweist. Die Ursache dafür sind primär die zahlreichen Brücken im Dorfgebiet, welche bei Hochwasser mit Schwemmholz verstopfen können. Um den Hochwasserschutz gesamthaft zu verbessern, sollen im Rahmen des Projekts die bestehenden Bauobjekte wo nötig instandgesetzt und ergänzt werden. Dazu werden Uferverbauungen in Form von Erddämmen und Blocksteinsicherungen errichtet. Am oberen Rand des Siedlungsgebiets wird eine Schwemmholzrückhalteanlage errichtet, welche das vom Oberlauf des Bachs antransportierte Holz von den untenliegenden Brückenquerschnitten fernhält.

Überschwemmte Brücke provisorischer Hochwasserschutz

Die Regierung genehmigt das Projekt für die Verbauung des Wildbachs Ova d'Alvra in der Gemeinde La Punt Chamues-ch und spricht einen wasserbaulichen Kantonsbeitrag von 300 000 Franken. Zusätzlich beteiligt sich der Bund mit einem Beitrag von 525 000 Franken an dem Projekt.

Nächster Schritt für das Agglomerationsprogramm Chur der vierten Generation

Die Regierung stimmt dem Agglomerationsprogramm Chur der vierten Generation (AP 4G) und verabschiedet dieses zuhanden des Bundes. Das Programm zeigt die langfristig angestrebte Entwicklung der Siedlung, Landschaft und des Verkehrssystems auf und enthält zahlreiche Massnahmen zur Erreichung der formulierten Ziele.

Mit der Einreichung des AP 4G beim Bund beginnt nun das Prüfverfahren. Ende 2023 wird voraussichtlich der Beschluss des Bundesparlaments, welches die Bundesmittel frei gibt, vorliegen. Die Umsetzung der Massnahmen wird voraussichtlich von 2024–2029 erfolgen.

Die Regierung stimmt dem Agglomerationsprogramm Chur der vierten Generation (AP 4G) und verabschiedet dieses zuhanden des Bundes. 

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zuständig: Regierung