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Der Bundesrat hat Mitte Oktober drei Anpassungen des kantonalen Richtplans genehmigt. Es handelt sich um das Vorhaben zur Umsiedlung von Brienz/Brinzauls, das Vorhaben Umfahrung Sta. Maria sowie den kantonalen Richtplan Energie.

Diese von der Regierung beschlossenen Richtplananpassungen wurden im Juni dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet. Die Beschlüsse des Bundesrats werden auch im Bundesblatt einsehbar sein.

Umsiedlung Brienz/Brinzauls
Mit der Genehmigung des Richtplankapitels Umsiedlung Brienz/Brinzauls hat der Bundesrat die richtplanerischen Rahmenbedingungen für die Ortsplanung bestätigt. Im Genehmigungsbeschluss macht der Bundesrat die Berücksichtigung von Bundesinteressen in Bezug auf Trockenwiesen und Waldflächen in der nachgelagerten Ortsplanung der Gemeinde geltend. Diese Interessen sind in der Vorlage der Gemeinde Albula/Alvra zur Teilrevision «Vazerol» bereits angemessen berücksichtigt. Die Pläne der Gemeinde für die zusätzlichen Bauzonen für die Umsiedlung sind bereits öffentlich aufgelegt worden; der nächste Schritt wird die Abstimmung durch Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Gemeinde Albula/Alvra sein.

Umfahrung Sta. Maria
Mit der durch den Bund genehmigten Richtplananpassung ist die wichtige Frage in Bezug auf die räumliche Abstimmung für die Umfahrung Sta. Maria geklärt. Als nächsten Schritt leitet das Tiefbauamt die Grundlagenbeschaffung ein. Diese umfasst unter anderem weitere geologische Abklärungen sowie eine Variantenstudie, um die Linienführung und die Einpassung der Tunnelportalstandorte in die Landschaft zu optimieren und somit die Auswirkungen auf das ISOS-Objekt (schützenswertes Ortsbild von nationaler Bedeutung) auf ein verträgliches Mass zu reduzieren. Ein Termin für den Baustart kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genannt werden. Ab Baustart beträgt die Bauzeit voraussichtlich 6 bis 7 Jahre.

Kantonaler Richtplan Energie
In der Genehmigung des Richtplans Energie (KRIP-E) fordert der Bundesrat den Kanton Graubünden auf, bestimmte Themen und neue Grundlagen für die weitere Planung und Projektierung von konkreten Vorhaben zu berücksichtigen. Bei der Planung von Windenergieanlagen zum Beispiel sei das Thema Flugsicherung sowie zukünftige Helikopteranflugrouten in bestimmten Gebieten zu berücksichtigen. Der Bundesrat fordert zudem den Kanton auch auf, in absehbarer Zeit auch über das gesamte Kantonsgebiet hinweg geeignete Gebiet für freistehende Solaranlagen von nationalem Interesse im kantonalen Richtplan festzulegen. Dies ist ein neuer Auftrag aus dem revidierten Energiegesetz.

Fotobeilagen:

Foto von Brienz Brinzauls

Foto © gartmann.biz

Visualisierung Umfahrung Sta. Maria

Umfahrung Sta. Maria Variante Nord

Auskunftspersonen:

  • Fragen zu den Richtplangenehmigungen:
    Richard Atzmüller, Leiter Amt für Raumentwicklung, Tel. +41 81 257 23 21 (erreichbar von 11.00 bis 12.00 Uhr), E‑Mail Richard.Atzmueller@are.gr.ch
  • Fragen zum weiteren Vorgehen Umfahrung Sta. Maria:
    Reto Knuchel, Kantonsingenieur, Tiefbauamt, Tel. +41 81 257 37 01 (erreichbar von 11.00 bis 12.00 Uhr), E‑Mail Reto.Knuchel@tba.gr.ch

zuständig: Amt für Raumentwicklung / Tiefbauamt

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